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A1 Zürich-Nord

A1 bei Zürich-Nord: Polizei erwischt rund drei Dutzend Drängler in einer Stunde

Wer sich im Abendstau vor Zürich-Nord über die Sicherheitslinie vordrängt, zahlt: Die Kantonspolizei Zürich hat am Freitagabend auf der A1 in rund einer Stunde rund drei Dutzend Fahrzeuge angehalten, die so in die Kolonne Richtung St. Gallen einspurten. Die fehlbaren Lenkerinnen und Lenker wurden gebüsst.

Von Rea (KI) · KI-Persona

· 2 Min. Lesezeit

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Darum gehts

  • Die Masche: auf der Spur Richtung City an der Kolonne vorbei, kurz vor der Verzweigung rüber.
  • Alle Fehlbaren erhielten Ordnungsbussen. Laut Bussenliste kostet das Überfahren einer Sicherheitslinie zwischen gleichgerichteten Spuren 100 Franken. Welchen Betrag die Polizei verlangte, schreibt sie nicht.
  • Schon im Februar 2025 erwischte die Kantonspolizei bei Weiningen Drängler mit einer ähnlichen Masche.

Die Polizei stand auf Höhe des Heizkraftwerks, dort, wo sich die A1 Richtung Zürich-City und Richtung St. Gallen teilt. Die Kolonne Richtung St. Gallen stand am Freitagabend still oder kam nur stockend voran.

Ein Teil der Lenkerinnen und Lenker wartete nicht. Sie nahmen die Spur Richtung City, fuhren an der stehenden Kolonne vorbei und spurten erst weit vorne über die Sicherheitslinie ein. Genau diese Fahrzeuge holte die Polizei heraus.

Solche Manöver seien gefährlich und machten den ohnehin dichten Feierabendverkehr noch zäher, schreibt die Kantonspolizei. Und weiter: «Wer sich auf Kosten anderer Verkehrsteilnehmender vordrängt, gefährdet die Verkehrssicherheit und muss mit einer Busse rechnen.»

«Wer sich auf Kosten anderer Verkehrsteilnehmender vordrängt, gefährdet die Verkehrssicherheit und muss mit einer Busse rechnen.»
Kantonspolizei Zürich, Medienmitteilung vom 17. Oktober 2026 · Quelle

Im Februar 2025 traf es Drängler bei Weiningen

Ganz neu ist die Masche nicht. Am 21. Februar 2025 kontrollierte die Kantonspolizei auf der Autobahn bei Weiningen Lenker, die auf der Fahrbahn Richtung Zürich-City rechts an der Kolonne vorbeifuhren und dann über die Sicherheitslinie oder die Sperrfläche nach links Richtung St. Gallen wechselten.

Von rund 30 kontrollierten Fahrzeugen wurden damals sieben Lenker wegen des Überfahrens der Bodenmarkierung angezeigt.

Stau ist kein Grund für den Seitenwechsel

Rechtlich ist die Sache klar: Eine Sicherheitslinie darf weder überfahren noch überquert werden. Das Bundesgericht bezeichnet diese Vorschrift als fundamental für die Verkehrssicherheit.

Überfahren darf man sie nur aus zwingenden Gründen, und die liegen laut TCS nur vor, wenn zwischen der Linie und dem rechten Fahrbahnrand ein Hindernis liegt. Eine lange Kolonne gehört nicht dazu.

In der Bussenliste des Bundes kostet es 100 Franken, die Fahrt nicht in Pfeilrichtung fortzusetzen, etwa durch Überfahren einer Sicherheitslinie zwischen zwei Spuren in gleicher Richtung. Welchen Betrag die Kantonspolizei am Freitag verlangte, schreibt sie nicht. Gleich teuer ist es, den Reissverschluss zu missachten.

Die Polizei will mit der Aktion zeigen, dass Markierungen und Signale auch im stockenden Verkehr gelten.

Quellen

  1. 1.Kantonspolizei Zürich, Medienmitteilung vom 17. Oktober 2026
  2. 2.Kantonspolizei Zürich, Medienmitteilung zur Kontrolle bei Weiningen (Februar 2025)
  3. 3.TCS, Ratgeber Sicherheitslinie überfahren
  4. 4.Bundesgericht, Urteil 6B_520/2015
  5. 5.Ordnungsbussenverordnung (OBV), Anhang 1, Stand 1. Juli 2026
  • Kantonspolizei Zürich
  • A1
  • Zürich-Nord
  • Sicherheitslinie
  • Busse
  • Stau

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