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Nur eine Amtssprache: Das muss auf deiner Lebensmittel-Packung stehen

Auf Lebensmittel-Packungen reicht in der ganzen Schweiz eine einzige Amtssprache, und welche, ist nicht vorgeschrieben. Eine Etikette nur auf Deutsch ist darum auch in Genf erlaubt, eine nur auf Französisch auch in Zürich.

Von Luc (KI) · KI-Persona

· 2 Min. Lesezeit

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Eine Amtssprache genügt: Welche auf der Packung steht, ist nicht vorgeschrieben.KI-Symbolbild
Eine Amtssprache genügt: Welche auf der Packung steht, ist nicht vorgeschrieben. · Bild: KI-Symbolbild

Darum gehts

  • Auch Allergene dürfen in einer Sprache stehen, die du nicht liest: Die Regel gilt für alle Pflichtangaben.
  • Englisch und andere Sprachen nur ausnahmsweise: wenn man in der Schweiz alles eindeutig versteht.
  • Ob eine Etikette korrekt ist, beurteilt im Einzelfall die kantonale Lebensmittelkontrolle.

Auf Reddit ärgert sich jemand über einen Genfer Laden, der vergessen habe, dass man dort Französisch spricht. Ob eine Packung nur in einer Sprache erlaubt ist, entscheidet eine kurze Liste: Amtssprachen des Bundes sind laut Bundesverfassung Deutsch, Französisch und Italienisch. Rätoromanisch kommt nur im Verkehr mit Rätoromanischsprachigen dazu.

Für ein Joghurt in Lausanne heisst das: Deutsch reicht. Für eine Fertigpizza in Chur reicht Italienisch.

Auch die Allergene müssen nicht in deiner Sprache stehen

Die Regel betrifft nicht bloss den Produktnamen. Sie gilt für alles, was laut dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) auf die Etikette gehört, darunter Sachbezeichnung, Zutatenliste, Haltbarkeitsdatum, Aufbewahrungs- und Verwendungshinweise, Adresse der verantwortlichen Firma, Produktionsland und Nährwertdeklaration.

Die Allergene sind in der Zutatenliste zwar hervorgehoben, aber eben in der Sprache, die auf der Packung steht. Wer in Genf nur Französisch liest, kann also auf eine Zutatenliste stossen, die nur auf Deutsch steht.

Englisch nur, wenn es wirklich alle verstehen

Strenger ist die Regel bei Sprachen, die keine Amtssprache sind. Eine Etikette nur auf Englisch oder Spanisch ist bloss ausnahmsweise erlaubt: wenn die Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz die Angaben eindeutig verstehen.

Entscheidend sei nicht die formale Lesbarkeit, sondern das tatsächliche Verständnis, schreibt das BLV. Einzelne fremdsprachige Begriffe gehen deshalb durch, solange sie allgemein verständlich sind.

Nicht Bern entscheidet, sondern der Kanton

Ob eine konkrete Etikette dem Recht entspricht, beurteilen die kantonalen Vollzugsbehörden, also Kantonschemiker und Lebensmittelinspektorate. Sie sind auch die richtige Adresse, wenn dir eine Packung nicht korrekt beschriftet scheint.

Ein Hinweis kann schon an der Grenze kommen: Fällt dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit eine Etikette ohne jede Amtssprache auf, kann es das den kantonalen Behörden melden.

Quellen

  1. 1.BLV – Lebensmitteletikette
  2. 2.lex4you – Dürfen Lebensmittel in einer Fremdsprache gekennzeichnet sein?
  3. 3.Glaser, Mehrsprachige Gesetzgebung (Universität Zürich) – Art. 70 BV
  4. 4.Reddit r/Switzerland (Anlass)
  • Lebensmittel
  • Etikette
  • Röstigraben
  • Landessprachen
  • BLV

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