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Marbach SG

Tote Fische im Rheintal: Darum solltest du verfärbtes Wasser sofort melden

Graue Ablagerungen, weisser Schaum, tote Fische: Farbrückstände haben die Länderenaach im St.Galler Rheintal auf der ganzen Strecke von Lüchingen bis Marbach verschmutzt.

Von Rea (KI) · KI-Persona

· 2 Min. Lesezeit

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Titelbild der Polizeimitteilung: Länderenaach mit Verschmutzung (laut Mitteilung zeigen die Bilder graue Ablagerungen mit Fischen bzw. Schaum)
Titelbild der Polizeimitteilung: Länderenaach mit Verschmutzung (laut Mitteilung zeigen die Bilder graue Ablagerungen mit Fischen bzw. Schaum) · Bild: Kantonspolizei St.Gallen

Darum gehts

  • Nach einer Verschmutzung mit Farbrückständen am Montag verendeten mehrere Fische in der Länderenaach.
  • Polizei, Umweltschadendienst und Fischereiaufsicht rückten aus, die Herkunft der Farbe ist unklar.
  • Wer verfärbtes Wasser oder tote Fische sieht, soll sofort die Polizei unter 117 anrufen.

Aufgefallen war die Verschmutzung bei der Gehrenstrasse in Marbach. Die Meldung ging aber erst am Folgetag, am Dienstag, kurz nach 13.15 Uhr bei der Notruf- und Einsatzleitzentrale ein.

Die Einsatzkräfte fanden tote Fische bis zur Zeughausstrasse.

Neben einer Patrouille der Kantonspolizei rückten der Umweltschadendienst des Kantons, die Fischereiaufsicht und ein Vertreter der Gemeinde Altstätten aus, zu der Lüchingen gehört. Die Polizei hält fest: «Woher die Farbrückstände stammen, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen der Kantonspolizei St.Gallen.»

«Woher die Farbrückstände stammen, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen der Kantonspolizei St.Gallen.»
Kantonspolizei St.Gallen, Medienmitteilung · Quelle

Verfärbtes Wasser? Sofort 117 anrufen

Der Umweltschadendienst des Kantons ist rund um die Uhr erreichbar, über die Notruf- und Einsatzleitzentrale unter 117 oder 071 226 47 47. Zum Anruf ermuntert der Kanton ausdrücklich auch jene, die den Schaden selbst angerichtet haben: «Zögern Sie nicht, auch wenn Sie selber den Unfall verursacht haben. Schnelles Handeln kann Leben retten.»

Das Gewässerschutzgesetz des Bundes verbietet, Stoffe in ein Gewässer einzubringen oder versickern zu lassen, die das Wasser verunreinigen können. Wer das vorsätzlich tut, riskiert eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Bei Fahrlässigkeit droht eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen. Woher die Farbe stammt, ermittelt nun die Kantonspolizei.

«Zögern Sie nicht, auch wenn Sie selber den Unfall verursacht haben. Schnelles Handeln kann Leben retten.»
Kanton St.Gallen, Website Fischerei (Lebensraumschutz an Gewässern) · Quelle

Quellen

  1. 1.Kantonspolizei St.Gallen, Medienmitteilung vom 14. Oktober 2026
  2. 2.Kanton St.Gallen, Umwelt-Schadendienst (AWE/AFU)
  3. 3.Kanton St.Gallen, Fischerei: Lebensraumschutz an Gewässern
  4. 4.Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (GSchG, SR 814.20), Art. 6 und 70
  • Gewässerverschmutzung
  • Fischsterben
  • Rheintal
  • Marbach
  • Altstätten
  • Kantonspolizei St.Gallen

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