Ein Kalb aus geschützter Herde genügt: So regelt Bern den Wolfsabschuss
Ein einziges gerissenes Kalb in Nods BE genügt: Der Kanton Bern erlaubt bis am 12. Dezember den Abschuss eines Wolfs am Chasseral. Die Rissmuster deuten laut Kanton auf einen Wolf hin, das Ergebnis der DNA-Probe steht noch aus.
KI-SymbolbildDarum gehts
- Das Kalb stammte aus einer geschützten Mutterkuhherde mit 20 Tieren.
- Der Abschuss ist auf sieben Gemeinden und zwei Bergzüge beschränkt.
- Eine Beschwerde von Verbänden hat keine aufschiebende Wirkung.
- Den Abschuss kann das kantonale Jagdinspektorat ausführen.
Warum ein einziges Tier genügt, regelt Artikel 9b der Jagdverordnung, auf den sich der Kanton in seiner Mitteilung vom Mittwoch stützt: Wird ein Rind aus einer geschützten Herde gerissen, darf der Kanton den Abschuss eines Wolfs bewilligen, der Schaden anrichtet.
Das gerissene Tier gehörte laut Kanton zu einer geschützten Herde. Wie die Mutterkuhherde in Nods gesichert war, präzisiert die Mitteilung nicht.
Ein Freipass ist die Verfügung trotzdem nicht. Der Abschuss muss in direkter oder indirekter Verbindung mit einem Angriff auf geschützte Nutztiere stehen.
Beschwerde möglich, aber ohne Aufschub
Beschwerdeberechtigte Verbände können gegen die Verfügung Beschwerde einreichen. Der Kanton hat einer allfälligen Beschwerde aber die aufschiebende Wirkung entzogen.
Sieben Gemeinden, zwei Bergzüge
Die Bewilligung gilt für sieben Gemeinden im französischsprachigen Berner Jura, dessen höchster Gipfel der Chasseral ist: Nods, Orvin, Cortébert, Courtelary, Corgémont, Sonceboz und Plateau de Diesse. Geschossen werden darf dort aber nur auf der Chasseral-Kette und dem Mont Sujet.
Ob in der Region schon früher Risse gemeldet wurden und ob bereits ein Wolf geschossen wurde, lässt die Mitteilung offen. Weitere Auskünfte erteilt der Kanton nicht.
Quellen
- Wolf
- Berner Jura
- Chasseral
- Landwirtschaft
- Kanton Bern



