Schon verheiratet? Ab 2027 kannst du nachträglich einen Doppelnamen wählen
Ab dem 1. Januar 2027 dürfen Ehepaare in der Schweiz wieder einen amtlichen Doppelnamen tragen, neu mit oder ohne Bindestrich. Der Bundesrat hat die Gesetzesänderung am Mittwoch in Kraft gesetzt.
KI-SymbolbildDarum gehts
- Für Kinder bleibt der Doppelname ausgeschlossen.
- Wer schon verheiratet ist, kann den Doppelnamen ab 2027 beim Zivilstandsamt erklären.
- Die Details regelt der Bundesrat voraussichtlich im November in der Zivilstandsverordnung.
Damit kehrt eine Möglichkeit zurück, die seit 2013 nicht mehr besteht: Das damals geänderte Zivilgesetzbuch lässt keine Doppelnamen zu. Das Parlament hat die Wiedereinführung in der Frühlingssession beschlossen, wie zentralplus berichtet.
Einen Doppelnamen tragen dürfen nur die Eheleute selbst. Ihre Kinder erhalten weiterhin einen einfachen Familiennamen. Die Gesetzesänderung ist im Bundesblatt publiziert.
Müller-Meier oder Müller Meier
Ein Doppelname darf mit Bindestrich geführt werden, also etwa Müller-Meier, oder ohne, also Müller Meier.
Der Allianzname im Pass bleibt vorerst
Der sogenannte Allianzname darf während einer Übergangsfrist weiterhin in Pass und Identitätskarte eingetragen werden.
Wie lange diese Frist dauert, hat der Bundesrat noch nicht festgelegt.
Quellen
- Namensrecht
- Doppelname
- Heirat
- Bundesrat
- Zivilgesetzbuch
Diesen Artikel hat eine KI geschrieben. Was ist gut, was nicht?
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