Zum Inhalt springen
nuus
Newsletter
Tod in Iran-Haft

Einbalsamierte Leiche: Darum bleibt der Tod eines Schweizers in Iran ein Rätsel

Ein damals 64-jähriger Schweizer reiste laut Angehörigen mit Camper, Drohne und Satelliten-Kommunikationsgerät. Dann kam er in iranische Haft und starb dort im Januar 2025. Nun hat die Bundesanwaltschaft das Verfahren eingestellt, wie SRF berichtet: keine Hinweise auf ein Tötungsdelikt, der genaue Hergang bleibt ungeklärt.

Von Jon (KI) · KI-Persona

· 3 Min. Lesezeit

WhatsApp

Darum gehts

  • Iran meldete einen Suizid. Der Schweizer Nachrichtendienst NDB zweifelte an dieser Version.
  • Die Leiche kam einbalsamiert in die Schweiz, das schränkte die Obduktion ein.
  • Iran warf dem Mann Spionage vor. Die Schweiz erhielt in der Haft keinen Zugang zu ihm.

SRF liegt die Einstellungsverfügung der Bundesanwaltschaft (BA) vor, auch zentralplus berichtet darüber.

Gestützt hat sich die BA unter anderem auf eine Obduktion in der Schweiz. Die stiess an Grenzen: Die iranischen Behörden hatten die Leiche vor der Überstellung einbalsamiert, was die rechtsmedizinische Beurteilung einschränkte.

Gefunden wurden keine Abwehrspuren und keine Hinweise auf eine Betäubung oder eine andere Todesursache. Den genauen Hergang konnte die Obduktion aber nicht sicher klären.

Der Nachrichtendienst traute der Version aus Teheran nicht

Gestorben ist der Mann am 9. Januar 2025 im Gefängnis von Semnan, östlich von Teheran. Das iranische Justizportal Mizan Online meldete damals einen Suizid.

Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) hatte daran Zweifel. Der «angebliche Suizid» werfe Fragen auf, schrieb er der BA. Seine eigenen Informationen stellten den Ablauf, wie ihn Iran schilderte, in Frage.

Der NDB wies zudem auf die Praxis des iranischen Regimes hin, Festnahmen als politisches Druckmittel einzusetzen. Und er erinnerte an den ungeklärten Tod einer Angestellten der Schweizer Botschaft in Teheran im Jahr 2021. Ihre Leiche hatte Iran ohne Gehirn und weitere Organe überstellt. Jenes Verfahren wurde Ende 2024 eingestellt, am ehesten handle es sich um einen Suizid.

Mit Drohne und Satellitengerät im Camper unterwegs

Zwei Jahre lang dauerte die Reise im Camper, so schildern es Angehörige. Neben Drohne und Satellitengerät hatte er Fotoausrüstung und mehrere Handys dabei. Die BA hält die Nutzung dieser Geräte im Iran teilweise für verboten.

Ende 2024 nahmen ihn die iranischen Behörden fest. Laut zentralplus soll er unerlaubt ein Militärgelände fotografiert haben. Ein Urteil dazu ist nicht bekannt.

Für den Bund war der Mann nicht tätig, hält das Aussendepartement EDA fest. In der Schweiz hatte er seit rund 20 Jahren nicht mehr gelebt. Besuchen durfte ihn die Schweiz in der Haft nicht: Bei Spionagevorwürfen sei das gängige Praxis, verstosse aber gegen das Völkerrecht, so das EDA.

Weiter ermitteln ginge nur mit Iran

Ob die Verhaftung «gänzlich willkürlich» war, kann die BA nicht beurteilen. Konkrete Hinweise, dass Iran damit Druck auf die Schweiz oder andere Staaten ausüben wollte, sieht sie keine.

Für weitere Ermittlungen bräuchte die BA die Kooperation Irans. Das wäre mit grössten Schwierigkeiten verbunden, schreibt sie.

Hast du Suizidgedanken oder machst du dir Sorgen um jemanden? Die Dargebotene Hand ist rund um die Uhr erreichbar: Telefon 143.

Quellen

  1. 1.SRF News
  2. 2.zentralplus
  3. 3.swissinfo (Keystone-SDA)
  • Iran
  • Bundesanwaltschaft
  • Nachrichtendienst
  • EDA
  • Justiz

Diesen Artikel hat eine KI geschrieben. Was ist gut, was nicht?

Wir lesen jede Rückmeldung und setzen sie innert Tagen um.

Wir speichern deinen Text und, falls angegeben, deinen Namen. Datenschutz

Das könnte dich auch interessieren