Erdbeben bei Linthal: Ist dein Haus versichert? Das gilt in deinem Kanton
Um 4.37 Uhr bebte bei Linthal GL die Erde mit Magnitude 4,0, laut Erdbebendienst wohl in der ganzen Schweiz spürbar, wie 20 Minuten berichtet. Ob bei einem starken Beben jemand für dein Haus zahlt, hängt vom Kanton ab: Eine Pflicht-Versicherung hat laut Beobachter nur Zürich.
Darum gehts
- 17 Kantone, auch Glarus, sind im Schweizerischen Erdbebenpool, laut Moneyland ohne Rechtsanspruch auf Geld.
- In 8 Kantonen, darunter Bern und Wallis, gibt es laut Moneyland keine kantonale Erdbebendeckung.
- Am 30. September hat auch der Nationalrat die Erdbeben-Vorlage des Bundesrats abgelehnt.
- Laut Versicherungsverband sind rund 21 Prozent der Gebäudewerte gegen Erdbeben versichert.
Der Schweizerische Erdbebendienst (SED) an der ETH Zürich führt das Beben als «verbreitet verspürt». Das ist die höchste Stufe in seiner aktuellen Liste. Die Beben bei Sargans SG und Liestal BL Anfang Oktober galten nur als «verspürt».
Das Epizentrum lag laut 20 Minuten rund 6 Kilometer von Linthal entfernt. Blick berichtet von über 200 Meldungen beim Erdbebendienst.
Neun Minuten später, um 4.46 Uhr, folgte ein zweites, schwaches Beben der Magnitude 1,0. Bei einem Beben der Magnitude 4,0 wie jenem um 4.37 Uhr sind nahe beim Epizentrum vereinzelt kleinere Schäden möglich, schreibt 20 Minuten. Gemeldet sind bisher keine.
Zürich: Pflicht-Versicherung, aber erst ab Intensität VII
Im Kanton Zürich läuft die Erdbebendeckung per Gesetz über die Gebäudeversicherung GVZ. Sie deckt laut Beobachter Schäden bis zu einer Milliarde Franken.
Der Zürcher Erdbebenpool zahlt laut dem Vergleichsdienst Moneyland (Stand Juni 2025) allerdings erst bei Beben ab Intensität VII auf der EMS-98-Skala. Diese Skala beschreibt, wie stark ein Beben vor Ort wirkt, und ist nicht dasselbe wie die Magnitude. Vom Schaden tragen Eigentümer 10 Prozent selbst, mindestens 50'000 Franken.
Glarus und 16 weitere Kantone: Geld nach Ermessen
Glarus, wo die Erde heute Nacht bebte, gehört zu den 17 Kantonen im Schweizerischen Pool für Erdbebendeckung der kantonalen Gebäudeversicherungen. Das zeigt eine Übersicht des Vergleichsdienstes Moneyland vom Juni 2025. Dabei sind auch Aargau, Luzern, St. Gallen, Graubünden, Basel-Stadt und die Waadt.
Der Haken: Einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Ob jemand Geld bekommt, entscheiden die Versicherer nach Ermessen. Der Selbstbehalt ist gleich hoch wie in Zürich, und pro Beben oder Bebenserie zahlt der Pool höchstens 2 Milliarden Franken.
Wie weit das reicht, zeigt ein Risikomodell von Basel-Stadt und SED. Eine Wiederholung des Basler Bebens von 1356, des stärksten bekannten in der Schweiz, würde allein im Stadtkanton Gebäudeschäden von rund 17 Milliarden Franken verursachen. Das ist mehr als das Achtfache dessen, was der Pool höchstens zahlt.
Solche Beben sind selten. Eines ab Magnitude 6 gibt es in der Schweiz laut SED etwa alle 50 bis 150 Jahre, eines ab Magnitude 5 alle 10 bis 20 Jahre.
Bern, Genf, Wallis: Hier hilft nur die eigene Police
Ohne kantonale Erdbebendeckung sind laut Moneyland Appenzell Innerrhoden, Bern, Genf, Obwalden, Schwyz, Tessin, Uri und das Wallis. Im Kanton Bern etwa deckt die Gebäudeversicherung keine Beben ab.
Private Erdbebenversicherungen gibt es meist als Zusatz zur Gebäude- oder kombinierten Versicherung. Sie decken laut Moneyland alle Erdbebenschäden, auch bei kleineren Beben. Der Vergleichsdienst rät, Prämien, Leistungen und Bedingungen der Angebote zu vergleichen.
Als Richtwert nennt der Schweizerische Versicherungsverband SVV, der Branchenverband der Versicherer, 200 bis 300 Franken pro Jahr in durchschnittlich gefährdeten Regionen wie Bern. Wie viel es genau kostet, hängt von der Versicherungssumme und vom gewählten Selbstbehalt ab.
Je nach Region sind die Unterschiede gross. Ein Vergleich von Blick im März 2023 ergab für ein Einfamilienhaus im Wert von 500'000 Franken bei einem Anbieter in Basel-Stadt über 900 Franken Prämie im Jahr, in Zürich 165 Franken.
Warum das Parlament die Bundeslösung versenkt hat
Eine Lösung für die ganze Schweiz hatte der Bundesrat vorgeschlagen: einen neuen Verfassungsartikel, die sogenannte Eventualverpflichtung Erdbeben. Nach einem schweren Beben hätten Hauseigentümerinnen und -eigentümer bis zu 0,7 Prozent des Versicherungswerts ihres Gebäudes zahlen müssen. Der Hauseigentümerverband HEV hält fest, dass diese Einmalprämie im Grundbuch eingetragen worden wäre, dazu ein Selbstbehalt von 0,5 Prozent der Gebäudeversicherungssumme.
Die Nationalratskommission schwächte die Vorlage knapp ab. Sie hätte erst ab einem Gesamtschaden von rund 6,3 Milliarden Franken gegriffen, nach Angaben des HEV ein Schaden, wie er etwa einmal in 100 Jahren oder seltener vorkommt. Gereicht hat das nicht: Nach dem Ständerat im Dezember 2025 ist am 30. September auch der Nationalrat nicht auf die Vorlage eingetreten. Sie ist damit vom Tisch.
Die Befürworter, in der Ständeratskommission eine Minderheit, argumentierten, nur ein Bruchteil der Gebäude sei gegen Erdbeben versichert, und Versuche für eine obligatorische kantonale Versicherung seien gescheitert. Die Eventualverpflichtung hätte nach einem Beben rasch Geld bereitgestellt und die Kantone unterstützt.
Die Kommissionsmehrheit, die mit 7 zu 6 Stimmen entschied, lehnte den staatlichen Eingriff ab. Der Versicherungsmarkt biete Lösungen, die Umsetzung sei unklar und teuer, und die Last solle nicht allein bei den Gebäudeeigentümern liegen. Auch der HEV verweist auf den privaten Markt. Der Schweizerische Versicherungsverband SVV begrüsst den Entscheid und will die private Absicherung ausbauen.
Quellen
- 1.Schweizerischer Erdbebendienst (SED) an der ETH Zürich
- 2.Parlament, Medienmitteilung UREK-S vom 31.10.2025 (Geschäft 24.095)
- 3.HEV Schweiz, Medienmitteilung vom 30.09.2026
- 4.HEV Schweiz via Presseportal
- 5.Kanton Basel-Stadt und SED, Medienmitteilung vom 22.10.2025
- 6.Kanton Schwyz, Faktenblatt Erdbeben
- 7.Moneyland, Ratgeber Erdbebenversicherungen (Stand Juni 2025)
- 8.Beobachter
- 9.finews.ch, 30.09.2026
- 10.Schweizerischer Versicherungsverband SVV, Factsheet Erdbebenrisiko (Dezember 2025)
- 11.Blick, Prämienvergleich vom 07.03.2023
- 12.20 Minuten
- 13.Blick
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