Was eine Fachkraft aus dem Ausland Firmen nach Gantners Plan kosten würde
Der Zuger Unternehmer Alfred Gantner und seine Kompass-Organisation wollen Firmen eine Abgabe zahlen lassen, wenn sie Personal aus dem Ausland holen. Das Geld soll an Schweizer Haushalte gehen, laut CH Media bis zu 4000 Franken pro Familie.
Darum gehts
- Firmen sollen je nach Lohn fünf Jahre lang zahlen, bei mittlerem Lohn laut zentralplus total rund 20'000 Fr.
- Gantner rechnet mit 1,35 Milliarden Franken im Jahr, die an die Bevölkerung zurückfliessen sollen.
- Wer wenig verdient, könnte nach seinen Berechnungen bis zu 990 Franken pro Jahr erhalten.
- Der Bundesrat sah im Mai bei einer Zuwanderungsabgabe erhebliche rechtliche Hürden und keinen nachweisbaren volkswirtschaftlichen Nutzen.
Gantners Begründung: Die Wirtschaft profitiere von der Zuwanderung, während die Bevölkerung unter steigenden Lebenshaltungskosten leide. Die Abgabe soll die Kosten der Zuwanderung ausgleichen und Firmen dazu bewegen, ihr Personal im Inland zu suchen.
Den Vorschlag macht er in einem Interview mit CH Media, das am Samstag erschienen ist. Die Zeitungsgruppe titelt, die «Profiteure der Zuwanderung» sollten zahlen. Weitere Einzelheiten aus dem Gespräch berichtet zentralplus.
Nicht alle Branchen sollen gleich behandelt werden: Für das Gesundheitswesen spricht Gantner wegen des Fachkräftemangels von Ausnahmen.
Um welche Grössenordnung es geht, zeigt die Statistik des Bundes: 2025 kamen 93'086 Personen für eine dauerhafte Erwerbsarbeit in die Schweiz. Die Nettozuwanderung ging im selben Jahr um 10,5 Prozent auf 74'675 Personen zurück.
Konflikt mit Brüssel einkalkuliert
Gantner hat den Zuger Vermögensverwalter Partners Group mitgegründet und kämpft mit Kompass gegen die neuen EU-Verträge. Seine Abgabe dürfte laut zentralplus schwer mit dem Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU vereinbar sein.
Das schreckt ihn nicht ab: Für seinen Plan würde Gantner einen Bruch mit der EU in Kauf nehmen. Eine Volksinitiative plant er vorerst aber nicht.
Bundesrat sieht hohe rechtliche Hürden
Die Idee einer Zuwanderungsabgabe ist nicht neu. Der Bundesrat hat sie in einem Bericht vom 6. Mai 2026 geprüft. Sein Befund: Für eine Zuwanderungsabgabe müsste grundsätzlich die Bundesverfassung geändert werden.
Verlangt hatte den Bericht FDP-Ständerat Andrea Caroni im Dezember 2023 mit einem Postulat. Der Bundesrat prüfte darin drei Modelle. Ohne Verfassungsänderung ginge es nur mit einer Lenkungsabgabe, deren Erträge vollständig an Bevölkerung und Wirtschaft zurückverteilt würden. Als Alternative beschreibt der Bericht eine indirekte Lenkung, etwa einen Fonds, der das inländische Arbeitskräftepotenzial besser ausschöpfen soll.
Für Personen aus der EU und der EFTA wäre eine Zuwanderungsabgabe zudem nicht mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen vereinbar, hält der Bundesrat fest.
Quellen
- Zuwanderung
- Alfred Gantner
- Kompass
- EU
- Personenfreizügigkeit
- Bundesrat
Daten dazu
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