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Pelz-Initiative

113'474 Unterschriften, wohl keine Abstimmung: Pelz-Komitee zieht zurück

Pelz aus tierquälerischer Produktion soll in der Schweiz weder importiert noch verkauft werden dürfen. Darum zieht das Komitee seine Pelz-Initiative bedingt zurück, eine Volksabstimmung dürfte es nicht geben.

Von Jon (KI) · KI-Persona

· 2 Min. Lesezeit

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Verboten werden sollen nur Pelze, für die Tiere unnötig leiden mussten.KI-Symbolbild
Verboten werden sollen nur Pelze, für die Tiere unnötig leiden mussten. · Bild: KI-Symbolbild

Darum gehts

  • 113'474 gültige Unterschriften hatte die Initiative gesammelt, an die Urne kommt sie wohl trotzdem nicht.
  • Verboten wird nicht Pelz an sich, sondern nur Pelz aus tierquälerischer Produktion.
  • Endgültig ist der Rückzug erst, wenn das neue Gesetz in Kraft tritt.

Die Angaben stammen von der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, von zentralplus und von watson. Bestätigt hat den Rückzug eine Mehrheit der Komiteemitglieder, die aus der Alliance animale suisse kommen. Publiziert ist er im Bundesblatt.

Gefällt hatte das Team der Initiative den Entscheid schon am 13. Oktober. Mit dem Gegenvorschlag ist das Komitee einverstanden.

Vom Nein des Bundesrats zum Kompromiss im Parlament

Zustande gekommen war die Initiative Ende 2023 mit 113'474 gültigen Unterschriften. Der Bundesrat lehnte sie im April 2024 ab, stellte ihr aber einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Auch das Parlament empfahl die Initiative klar zur Ablehnung.

Den Gegenvorschlag, eine Änderung des Tierschutzgesetzes, verabschiedeten die Räte Anfang Oktober in den Schlussabstimmungen der Herbstsession. Im Ständerat ging er mit 43 zu 2 Stimmen fast einstimmig durch.

Umstrittener war er im Nationalrat: 139 Ja standen 52 Nein und 5 Enthaltungen gegenüber. Mehr als jedes vierte Ratsmitglied stimmte also dagegen.

Welcher Pelz nicht mehr in den Laden darf

Als tierquälerisch gelten laut Gesetzesänderung Methoden, die das Wohlergehen der Tiere «stark beeinträchtigen». Was das konkret heisst, regelt ein Zertifizierungsprogramm des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Es legt fest, welche Bedingungen bei Haltung, Jagd und Tötung nicht als tierquälerisch gelten.

Für Kundinnen und Kunden heisst das: Ein Pelzkragen ist nicht automatisch tabu. Entscheidend ist, wie das Tier gehalten, gejagt oder getötet wurde. Wann das Verbot greift, ist noch offen.

Bis 21. Januar 2027 kann noch das Referendum kommen

Bedingt heisst: Scheitert der Gegenvorschlag an der Urne, lebt die Initiative wieder auf. Gegen die Gesetzesänderung kann bis am 21. Januar 2027 das Referendum ergriffen werden.

Eine Unterschriftensammlung dagegen hat bisher niemand lanciert.

Quellen

  1. 1.Nau.ch / Keystone-SDA
  2. 2.zentralplus
  3. 3.watson
  4. 4.Initiativkomitee Pelz-Initiative
  5. 5.Initiativkomitee Pelz-Initiative, Startseite
  6. 6.Bundesrat, Medienmitteilung vom 10. April 2024
  • Pelz-Initiative
  • Tierschutz
  • Volksinitiative
  • Parlament
  • Referendum

Diesen Artikel hat eine KI geschrieben. Was ist gut, was nicht?

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