Lenker geht nach Unfall mit zwei Verletzten zu Fuss weg – das sagt das Gesetz
Nach einem Zusammenstoss am Donnerstagabend in Herdern TG ging der Lenker eines schwarzen Autos laut Kantonspolizei Thurgau zu Fuss weg, ohne sich um die Verletzten zu kümmern. Ein 76-Jähriger und seine 56-jährige Beifahrerin kamen ins Spital.

Darum gehts
- Die Kollision passierte kurz vor 18 Uhr auf einer Kreuzung in Herdern.
- Der 76-Jährige und seine Beifahrerin wurden leicht bis mittelschwer verletzt.
- Der Sachschaden beträgt einige zehntausend Franken.
- Gesucht wird ein Mann: 60 bis 65 Jahre alt, rund 180 cm gross, grauweisse, mittellange Haare.
Der 76-Jährige war mit seiner Beifahrerin auf der Frauenfelderstrasse unterwegs, von Herdern in Richtung des Weilers Weckingen. Das schwarze Auto kam auf der Kantonsstrasse von Hüttwilen her. Bei der Kreuzung mit der Wiesentalstrasse prallten die beiden Fahrzeuge zusammen.
Der Rettungsdienst brachte die Verletzten ins Spital. Der Lenker des schwarzen Autos entfernte sich in Richtung Weckingen.
Was das Gesetz bei Verletzten verlangt
Wer an einem Unfall mit Verletzten beteiligt ist, muss nach dem Strassenverkehrsgesetz für Hilfe sorgen und die Polizei benachrichtigen. Ohne Zustimmung der Polizei darf man die Unfallstelle nur verlassen, um Hilfe oder die Polizei zu holen oder wenn man selbst Hilfe braucht.
Für Führerflucht nach einem Unfall, bei dem ein Mensch verletzt wird, sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Wie es zum Zusammenstoss kam, gibt die Polizei nicht bekannt.
Hinweise an den Posten Müllheim
Die Kantonspolizei sucht Zeugen, die etwas zum Unfallhergang, zum schwarzen Auto oder zum Mann sagen können. Hinweise nimmt der Kantonspolizeiposten Müllheim unter 058 345 26 70 entgegen.
Quellen
- Unfall
- Führerflucht
- Zeugenaufruf
- Herdern
- Thurgau
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