Von der Grenze bis zum Tunnel falsch gefahren – und trotzdem kein Unfall
Ein 80-jähriger Autofahrer ist am Montagmorgen auf der A3 in Basel gegen die Fahrtrichtung gefahren, von der französischen Grenze bis zum Schwarzwaldtunnel. Auch ein Töfffahrer geriet in eine gefährliche Situation. Einen Unfall gab es nicht.
Darum gehts
- Dank eines automatischen Detektionssystems wurden die Überholspuren sofort auf Rot geschaltet.
- Die Polizei fand den Fahrer nach der Falschfahrt bei ihm zu Hause.
- Der Alkoholtest war negativ, der Führerausweis wurde ihm abgenommen.
Um 9.26 Uhr erfasste das System das falsch fahrende Auto. Die Rotschaltung der Überholspuren hat die Gefahr für alle anderen auf der Strecke erheblich verringert, schreibt die Kantonspolizei Basel-Stadt.
Im Schwarzwaldtunnel wendete der Mann und verliess die Autobahn über die Ausfahrt Freiburgerbrücke. Warum er überhaupt in die falsche Richtung unterwegs war, sagt die Polizei nicht.
Am Walensee schon 23 Geisterfahrer bis Ende September
Falschfahrten sind in der Schweiz kein Einzelfall. Die Verkehrsinformation Viasuisse verbreitet laut einem SRF-Bericht von 2020 rund 100 Falschfahrermeldungen pro Jahr, die Hälfte davon aus der Deutschschweiz.
Auf der A3 am Walensee zählten die Kantonspolizeien St. Gallen und Glarus in diesem Jahr bis Ende September 23 Falschfahrer, mehr als zuvor. Das berichteten Nau.ch und Keystone-SDA Anfang Oktober. Im Tunnel Quarten erkennt dort eine Kamera Falschfahrer und meldet sie der Polizei.
Unfälle mit Falschfahrern sind laut Bundesamt für Strassen (ASTRA) relativ selten, enden aber oft schwer: Wer plötzlich einem Auto auf der eigenen Spur begegnet, hat kaum Zeit zu reagieren.
Das ASTRA will Falschfahrer-Warnungen in der ganzen Schweiz
Das ASTRA setzt automatische Falschfahrer-Warnungen seit 2024 ein, zuerst auf der A3 am Zürichsee. Sensoren messen dort das Tempo der Fahrzeuge. Wer in die falsche Richtung fährt, erscheint im System als negative Geschwindigkeit.
Nach positiven Erfahrungen am Zürichsee will das Bundesamt die Warnung schweizweit einsetzen. Im Februar war sie laut ASTRA im Kanton Bern im Aufbau, weitere Kantone sollten bald folgen.
Mit 80 am Steuer: Diese Regel gilt für ältere Lenker
Für ältere Lenkerinnen und Lenker gilt in der Schweiz eine eigene Regel: Ab 75 müssen sie alle zwei Jahre zur verkehrsmedizinischen Kontrolle, aus medizinischen Gründen auch häufiger.
Früher begann diese Pflicht schon mit 70. Der Bundesrat hob die Grenze am 15. Juni 2018 auf 75 Jahre an, sie gilt seit dem 1. Januar 2019.
Quellen
- Geisterfahrer
- A3
- Basel
- Schwarzwaldtunnel
- Kantonspolizei Basel-Stadt
- Fahrtauglichkeit
- ASTRA
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