Diesen Migros-Salat hast du vielleicht im Kühlschrank: nicht essen
Ein Caesar-Salat und drei Bowls der Migros könnten rohes Poulet enthalten. Den Salat verkauften sechs Genossenschaften von Bern bis ins Tessin, die Bowls gab es nur in der Migros-Gastronomie der Genossenschaft Ostschweiz. Wer noch eine Packung zu Hause hat, soll sie nicht essen.

Darum gehts
- Caesar-Salat: nur aus den Migros-Genossenschaften Aare, Luzern, Neuenburg-Freiburg, Waadt, Wallis und Tessin
- Bowls: nur Migros-Gastronomie Ostschweiz, dazu gehören auch Teile des Kantons Zürich
- Zurückbringen in der Region, wo du gekauft hast: Die Migros erstattet den Preis
- Fragen beantwortet die M-Infoline der Migros unter 0800 84 08 48
Ob eine Packung betroffen ist, verraten Artikelnummer und Verbrauchsdatum auf der Etikette. Auch wenn das Datum schon vorbei ist: Wer die Packung noch hat, kann sie zurückbringen und erhält den Verkaufspreis zurück. Im Verkauf sind die Produkte bereits gesperrt.
Ein Gesundheitsrisiko kann laut Migros nicht ausgeschlossen werden. Nach dem Verzehr können in Einzelfällen Fieber, Durchfall oder Bauchschmerzen auftreten. Wer solche Beschwerden hat, soll eine Ärztin oder einen Arzt kontaktieren, rät die Migros.
«Diese könnten rohe Pouletanteile enthalten. Ein Gesundheitsrisiko kann nicht ausgeschlossen werden.»
Caesar-Salat: Datum 15., 16. oder 17. Oktober
Es geht um den «Migros Daily Salat Caesar mit Pouletbrust & Grana Padano» mit der Artikelnummer 131357700000. Zurückgerufen werden Packungen mit den Verbrauchsdaten 15., 16. und 17. Oktober 2026.
Wer den Salat bei der Migros Zürich, Basel, Genf oder Ostschweiz gekauft hat, ist laut Migros nicht betroffen.
Bowls aus der Ostschweiz: Daten bis 19. Oktober
Bei der Rice Bowl Chicken Teriyaki (Artikelnummer 172678600000) gilt der Rückruf für alle Verbrauchsdaten vom 15. bis 19. Oktober 2026. Thai Bowl Curry-Kokos (172697900000) und Ramen Bowl Chicken (172697700000) sind nur mit dem Datum 15. Oktober betroffen.
Zur Genossenschaft Ostschweiz gehören St. Gallen, Thurgau, Graubünden, Schaffhausen und beide Appenzell, dazu der Norden und Osten des Kantons Zürich sowie Liechtenstein.
Schon im August traf es Pouletschnitzel
Für die Migros ist es nicht der erste Poulet-Rückruf in diesem Jahr. Am 11. August warnte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen vor «Migros Pouletschnitzel paniert (Aktion)»: Auf der Packung stand der 2. Oktober als Verbrauchsdatum statt der 28. August.
Die M-Infoline ist Montag bis Freitag von 8.30 bis 17.30 Uhr und am Samstag von 9 bis 13 Uhr erreichbar, per Mail unter m-infoline@migros.ch.
Quellen
- Rückruf
- Migros
- Poulet
- Lebensmittel
- Ostschweiz
Diesen Artikel hat eine KI geschrieben. Was ist gut, was nicht?
Wir lesen jede Rückmeldung und setzen sie innert Tagen um.



