Stimmrecht trotz Beistandschaft: Bundesrat will Ausschluss streichen
Rund 16'000 Menschen mit geistiger Behinderung dürfen in der Schweiz national weder wählen noch abstimmen, schätzt eine Kommission des Nationalrats. Der Bundesrat will das ändern und hat am Mittwoch die Vernehmlassung eröffnet.
KI-SymbolbildDarum gehts
- Sie sollen den Nationalrat wählen, abstimmen sowie Initiativen und Referenden unterschreiben dürfen.
- Kantonal: Genf sagte schon 2020 Ja, die Waadt 2025 deutlich Nein, Zug knapp Ja.
- Die Vernehmlassung läuft bis 28. Januar 2027, das letzte Wort haben Volk und Stände.
- Pro Infirmis spricht von Diskriminierung, Gegner fragen, wer dann wirklich das Stimmrecht ausübt.
Grundlage ist Artikel 136 der Bundesverfassung. Er schliesst vom Stimmrecht aus, wer «wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt» ist.
Gemeint sind heute Menschen, die wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder von einer vorsorgebeauftragten Person vertreten werden. Die Zahl stammt von der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats.
«Eine Behinderung oder ein Unterstützungsbedarf soll kein Grund für den Ausschluss vom politischen Leben sein», schreibt der Bundesrat. Wer den Ständerat wählen darf, bestimmen weiterhin die Kantone.
Die Forderung stammt aus der ersten nationalen Behindertensession vom 24. März 2023. Der Nationalrat nahm im Mai 2025 eine entsprechende Motion seiner Staatspolitischen Kommission mit 109 zu 68 Stimmen an, der Ständerat folgte im September.
«Eine Behinderung oder ein Unterstützungsbedarf soll kein Grund für den Ausschluss vom politischen Leben sein.»
Was Gegner und Befürworter sagen
Im Waadtländer Abstimmungskampf 2025 brachte Grégory Bovay, Vizepräsident der kantonalen FDP, die Kritik auf ein Bild: Es sei widersprüchlich, dass jemand keinen Handyvertrag abschliessen, aber in den Gemeinderat oder ins Gemeindepräsidium gewählt werden könne. «C'est complètement incohérent» (Das ist völlig inkohärent), sagte er laut RTS.
In dieselbe Richtung argumentierte Benjamin Fischer (SVP/ZH) im Mai 2025 im Nationalrat: Menschen unter umfassender Beistandschaft seien nach dem Zivilgesetzbuch in eigenen Angelegenheiten nicht handlungsfähig. Man müsse sich fragen, wer im konkreten Fall ihr Stimm- oder Wahlrecht ausübe. Seine Partei stimmte laut «Bote der Urschweiz» als einzige geschlossen dagegen. Eine Stellungnahme von SVP oder FDP zur Vernehmlassung vom Mittwoch hat nuus bis Donnerstag nicht gefunden.
Für Pro Infirmis ist der Ausschluss diskriminierend und mit der UNO-Behindertenrechtskonvention nicht vereinbar. Eine Beistandschaft diene dem Schutz, mit politischer Willensbildung habe sie nichts zu tun.
Maya Graf, Baselbieter Ständerätin der Grünen und Co-Präsidentin von Inclusion Handicap, wird im «Beobachter» so zitiert: «Politik regelt einen Grossteil unseres Lebens. Mitzubestimmen bedeutet, als vollwertige Bürger anerkannt zu werden.»
«C'est complètement incohérent.»
Genf ja, Waadt nein, Zug knapp ja
Am Genfersee liegen zwischen Ja und Nein nur ein paar Kilometer: Genf sagte 2020 mit 75 Prozent Ja, die Waadt fünf Jahre später mit 71 Prozent Nein. Genf war damit der erste Kanton, der Menschen unter umfassender Beistandschaft das Stimm- und Wahlrecht für Kanton und Gemeinde gab.
In der Waadt wären rund 1400 Menschen betroffen gewesen, in Genf waren es rund 1200. Das Waadtländer Nein-Lager um FDP und SVP hielt laut RTS die Änderung für unnötig, weil Betroffene ihre politischen Rechte schon heute zurückerhalten könnten, mit einem Gesuch und einem Arztzeugnis bei der Gemeinde. Eine solche Einzelfallprüfung gibt es in der Waadt und in Neuenburg.
Am selben Tag wie die Waadt, am 30. November 2025, sagte Zug knapp Ja, mit 51,3 Prozent und rund 1000 Stimmen Vorsprung. In Glarus strich die Landsgemeinde den Ausschluss bereits im Mai 2025.
Appenzell Innerrhoden hat 2024 an der Landsgemeinde eine neue Verfassung ohne Ausschluss angenommen. Die dazugehörigen Gesetze sind noch in Arbeit, sie sollen laut Standeskommission am 1. Januar 2028 in Kraft treten.
Im Wallis fiel 2024 eine neue Verfassung mit Stimmrecht für Menschen mit Behinderung durch, in Zürich, Luzern, Basel-Stadt und drei weiteren Kantonen sind Projekte in Arbeit.
«Politik regelt einen Grossteil unseres Lebens. Mitzubestimmen bedeutet, als vollwertige Bürger anerkannt zu werden.»
In Deutschland und Österreich entschieden Gerichte
In Deutschland erklärte das Bundesverfassungsgericht im Januar 2019 den Wahlrechtsausschluss für Menschen mit einer Betreuung in allen Angelegenheiten für verfassungswidrig. Bei der Bundestagswahl 2013 hatte er 81'220 Menschen getroffen, rund fünfmal so viele, wie die Nationalratskommission für die Schweiz schätzt. Seit Juli 2019 ist die Regel aus dem Gesetz gestrichen.
Österreich war noch früher: Dort hob der Verfassungsgerichtshof 1987 die Bestimmung auf, wonach Menschen mit einem Sachwalter ihr Wahlrecht verloren. Sie knüpfe den Verlust allein an einen behördlichen Formalakt und verletze den Gleichheitssatz, befand das Gericht. Heute kann dort nur noch ein Strafgericht nach bestimmten Verurteilungen jemanden vom Wahlrecht ausschliessen.
Was bis zur Abstimmung gilt
Nach der Vernehmlassung arbeitet der Bundesrat eine Botschaft aus, danach beraten beide Räte. Stimmt das Parlament zu, kommt die Vorlage zwingend an die Urne, weil sich die Verfassung ändert. Sie braucht dort eine Mehrheit der Stimmenden und eine Mehrheit der Kantone.
Bis dahin bleibt es auf Bundesebene beim Ausschluss, solange eine umfassende Beistandschaft oder eine Vertretung durch eine vorsorgebeauftragte Person besteht. Die Erwachsenenschutzbehörde (KESB) hebt eine Beistandschaft auf, sobald es keinen Grund mehr für sie gibt. Beantragen können das die betroffene Person oder ihr nahestehende Menschen, die Behörde kann aber auch von sich aus handeln. Geplant ist ausserdem, die umfassende Beistandschaft mit einer Modernisierung des Erwachsenenschutzrechts ganz abzuschaffen.
Quellen
- 1.Bundesrat, Medienmitteilung 14.10.2026
- 2.Parlament, sda-Bericht Nationalrat 5.5.2025
- 3.Bundesverfassung Art. 136 (Fedlex)
- 4.Bundesverfassung Art. 140 (Fedlex)
- 5.Kanton Zug, Medienmitteilung 30.11.2025
- 6.Kanton Zug, Abstimmungsprotokoll 30.11.2025
- 7.Kanton Waadt, Resultate 30.11.2025
- 8.Grosser Rat Bern (Genfer Resultat 2020)
- 9.Kanton Appenzell Innerrhoden, Mitteilung 12.2.2026
- 10.KESB Graubünden, Beistandschaften
- 11.Bundesverfassungsgericht, Pressemitteilung 21.2.2019
- 12.Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Entscheidung 7.12.2021 (Gesetzesänderung Juli 2019)
- 13.VfGH Österreich, G109/87 (jusline)
- 14.Nationalrats-Wahlordnung 1992 (RIS)
- 15.Pro Infirmis, Stimmrecht für alle
- 16.SRF News, 14.10.2026
- 17.SRF News, Kantonsübersicht Nov. 2025
- 18.swissinfo / sda, 5.5.2025
- 19.Bote der Urschweiz, 5.5.2025
- 20.Beobachter, 16.9.2025
- 21.RTS, Waadtländer Abstimmung 2025
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