Das günstigste Generikum war im Ausland 2024 im Schnitt 61 Prozent billiger – die Kasse darf meist nicht zahlen
Im Ausland kostete das günstigste Generikum laut Preisüberwacher 2024 im Schnitt 39 Prozent des Schweizer Preises, in Grossbritannien gar nur rund einen Sechstel. Mitbringen darfst du trotzdem höchstens einen Monatsbedarf, und die Kasse zahlt in der Regel keinen Rappen.
KI-SymbolbildDarum gehts
- Der Preisüberwacher will Auslandkäufe vergüten lassen. Der Ständerat lehnte einen Vorstoss dazu 2025 ab.
- Nur im Notfall zahlt die Kasse auch Medikamente aus dem Ausland.
- Sparen geht auch hier: Bei manchen Originalen kann der Selbstbehalt viermal so hoch sein wie üblich.
Selbst in Spanien 27 Prozent billiger
Preisüberwacher Stefan Meierhans hat 20 umsatzstarke Wirkstoffe untersucht, deren Patent abgelaufen ist. Für jeden verglich er die Schweizer Publikumspreise von Original und günstigstem Generikum mit 15 europäischen Ländern, Stand Ende September 2024.
Selbst im teuersten Vergleichsland, Spanien, kostete das günstigste Generikum noch 27 Prozent weniger als hier. Bei den Originalen fiel die Lücke kleiner aus: Sie kosteten im Ausland im Schnitt 62 Prozent des Schweizer Preises.
Neu ist das Bild laut Meierhans nicht, und die bisherigen Massnahmen reichen für ihn nicht aus. Die Krankenversicherer von santésuisse und der Pharmaverband Interpharma kamen im Mai 2024 mit anderer Methode auf ein ähnliches Bild: Generika seien im Ausland rund 45 Prozent günstiger.
Die Generika-Hersteller halten dagegen. Ihr Verband Intergenerika nannte schon im Juni 2024 die Methodik des Auslandpreisvergleichs «höchst umstritten» und schrieb über den Preisüberwacher: «Er schaut nur auf den Preis und lässt die Faktoren Qualität und Versorgungssicherheit aussen vor.» Verschlechterten sich die Bedingungen, würden sich Anbieter aus dem kleinen Schweizer Markt zurückziehen und Engpässe bei wichtigen Medikamenten zunehmen, warnte der Verband.
«Warum sollte ein chronisch Kranker schlechtergestellt werden als ein Tourist mit Magenverstimmung?»
Kasse zahlt nicht im Ausland: Ständerat sagte 23 zu 19 Nein
«Warum sollte ein chronisch Kranker schlechtergestellt werden als ein Tourist mit Magenverstimmung?», fragte SP-Ständerätin Flavia Wasserfallen, Befürworterin der Motion Dobler, wie der Beobachter berichtete.
Hintergrund ist das sogenannte Territorialitätsprinzip. Es verbietet den Krankenversicherern grundsätzlich, im Ausland gekaufte Medikamente zu vergüten, ausser im Notfall. Wer ein verschriebenes Medikament in Deutschland kauft, zahlt es also in der Regel selbst.
Genau diese Regel will Meierhans abschaffen. Seine Forderung: Wer ein Rezept hat, soll ein günstigeres ausländisches Medikament vergütet bekommen, sofern es denselben Wirkstoff hat wie eines auf der Spezialitätenliste. Dazu verlangt der Preisüberwacher unter anderem, dass nach Wirkstoff verschrieben wird und Generika verpflichtend abgegeben werden.
Im Parlament ist ein ähnlicher Versuch bereits gescheitert. FDP-Nationalrat Marcel Dobler verlangte mit einer Motion, dass die Grundversicherung günstige Medikamente und Hilfsmittel aus dem Ausland vergütet. Bedingung: Das Mittel ist in der Schweiz zugelassen, hier verschrieben und im Ausland billiger.
Nationalrat und Bundesrat waren dafür, doch der Ständerat lehnte im September 2025 mit 23 zu 19 Stimmen ab, wie der Beobachter berichtete. Die Mehrheit argumentierte, das Territorialitätsprinzip schütze die Patientinnen und Patienten und stärke den Wirtschaftsstandort Schweiz. Swissmedic überwacht den Markt, das senkt aus Sicht der Mehrheit das Risiko von Fälschungen.
Bewegung gibt es bei Hilfsmitteln. Am 24. Juni 2026 hat der Bundesrat dem Parlament eine Vorlage überwiesen: Die Grundversicherung soll bestimmte Mittel und Gegenstände zahlen, die privat im EWR gekauft wurden, etwa Verbandmaterial oder Inkontinenzhilfen. Arzneimittel sind ausdrücklich ausgenommen. Beraten hat das Parlament die Vorlage noch nicht, sie liegt bei der zuständigen Kommission.
«Er schaut nur auf den Preis und lässt die Faktoren Qualität und Versorgungssicherheit aussen vor.»
40 statt 10 Prozent: So sparst du in der Schweiz
Bei Medikamenten beträgt der Selbstbehalt grundsätzlich 10 Prozent der Kosten über der Franchise. Gibt es auf der Spezialitätenliste mehrere Medikamente mit demselben Wirkstoff, kann er 40 Prozent betragen. Kostet ein betroffenes Original 100 Franken und ist die Franchise aufgebraucht, zahlst du dann 40 statt 10 Franken selbst.
Seit 2024 gilt dieser höhere Satz, vorher waren es 20 Prozent. Das BAG will damit günstigere Generika und Biosimilars fördern. Treffen kann es Originale, in einzelnen Fällen auch zu teure Generika. Welche Packungen betroffen sind, zeigt die Spezialitätenliste in der Spalte «SB».
Laut SRF zeigt der höhere Selbstbehalt Wirkung: Unter den chronisch Kranken bei Helsana stieg der Anteil mit Generika bis Juli 2024 von 12 auf 25 Prozent, wie SRF berichtete.
Sprechen medizinische Gründe gegen einen Wechsel, fällt der höhere Selbstbehalt weg. Die Gründe müssen dokumentiert sein, auf dem Rezept steht dann «aus medizinischen Gründen nicht substituieren». Ob ein Wechsel infrage kommt, klärst du mit Ärztin, Arzt oder Apotheke.
Ennet der Grenze kaufen: Das ist erlaubt
Einführen darf man Medikamente nur für sich selbst, nicht für andere Personen. Wer sie trotzdem weitergibt, macht sich strafbar. Von Bestellungen bei unbekannten Quellen im Internet rät Swissmedic dringend ab.
Erlaubt ist ein Monatsbedarf für den eigenen Gebrauch. Wie viel das ist, bestimmt die Dosierung im Beipackzettel; bei verschriebenen Medikamenten zählt, was auf dem Rezept steht.
Quellen
- 1.Preisüberwachung, Newsletter 8/24
- 2.Keystone-SDA via swissinfo.ch, 19.11.2024
- 3.Preisüberwachung, Themenseite Medikamente
- 4.Interpharma/santésuisse, 15. Auslandpreisvergleich, 31.05.2024
- 5.Intergenerika, «Hand aufs Herz», 26.06.2024
- 6.Parlament, Curia-Vista-Daten Motion 23.4177
- 7.Swiss Medtech, Position zur Motion 23.4177
- 8.Beobachter, «Günstige Medikamente aus dem Ausland bleiben tabu», 19.09.2025
- 9.BAG, KVG-Änderung zum Bezug von Mitteln und Gegenständen im EWR
- 10.BAG, Medienmitteilung 24.06.2026: Vergütung von Medizinprodukten aus dem EWR
- 11.Parlament, Curia-Vista-Daten Geschäft 26.060
- 12.Swissmedic, Einreise in die Schweiz mit Medikamenten
- 13.Swissmedic, Auslandreisen mit Medikamenten
- 14.Swissmedic, Sonderbewilligungen
- 15.BAG, Differenzierter Selbstbehalt bei Arzneimitteln
- 16.BAG, Massnahmen im Medikamentenbereich, Umsetzung 2024
- 17.SRF, Mehr Generika nach höherem Selbstbehalt, 27.12.2024
- 18.Blick, Kolumne Preisüberwacher Stefan Meierhans, 12.10.2026
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