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Opfikon ZH

Wohnen im Gewerbehaus, Betrieb nicht registriert: Polizei-Kontrolle in Opfikon ZH

22 Betriebe unter einem Dach, und bei mehreren davon stellte die Kantonspolizei Zürich Verstösse oder Verdachtsfälle fest. Am Mittwoch kontrollierte sie in Opfikon eine Gewerbeliegenschaft, um gegen Schattenwirtschaft vorzugehen.

Von Rea (KI) · KI-Persona

· 2 Min. Lesezeit

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Mängel in der Buchführung stellte die Polizei bei vier Betrieben fest (Symbolbild).KI-Symbolbild
Mängel in der Buchführung stellte die Polizei bei vier Betrieben fest (Symbolbild). · Bild: KI-Symbolbild

Darum gehts

  • Bei vier Betrieben stellte die Polizei eine mangelhafte Buchführung fest.
  • Zwei weitere stehen im Verdacht, gegen Sozialversicherungs- und Mehrwertsteuerrecht verstossen zu haben.
  • Drei Personen wurden wegen Verdachts auf Verstösse gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz angezeigt.
  • Die Ergebnisse gehen an die Staatsanwaltschaft, das Statthalteramt Bülach und weitere Ämter.

Eine Person führte in der Liegenschaft einen Betrieb, der nicht registriert ist. Und sie wohnte gleich dort: Die Geschäftsräume dienten ihr als Wohnraum, eine baurechtliche Bewilligung dafür fehlte.

Damit verstiess sie laut Kantonspolizei gleich gegen zwei Gesetze, das Planungs- und Baugesetz und das Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister. Die Polizei hat sie den zuständigen Behörden gemeldet.

Die Polizei prüfte auch Mitarbeitende. Bei zwei Firmen sind ausserdem Abklärungen zu ihrem Firmendomizil nötig. Für alle Betroffenen gilt die Unschuldsvermutung.

Neues Bundesregister: Wer steckt wirklich hinter einer Firma?

In ihrer Mitteilung zur Kontrolle verweist die Polizei auf ein neues Bundesgesetz: Seit dem 1. Oktober 2026 gilt das Gesetz über die Transparenz juristischer Personen. Es soll sichtbar machen, wer hinter einer Firma wirtschaftlich berechtigt ist.

Das dazugehörige Register führt das Bundesamt für Justiz. Öffentlich ist es nicht: Einsehen dürfen es Behörden sowie Finanzintermediäre und Beratende im Rahmen ihrer Pflichten. Laut Kantonspolizei ist der schnelle Zugriff für Behörden entscheidend, etwa im Kampf gegen Geldwäscherei und Finanzkriminalität oder bei der Durchsetzung von Sanktionen.

Jede meldepflichtige Firma muss sich einmal eintragen und später Änderungen melden. Wie viel Zeit sie dafür hat, hängt von der Rechtsform ab: zwischen einem Monat und zwei Jahren.

Im Juni kontrollierte die Polizei 13 Betriebe in der Stadt Zürich

Opfikon ist kein Einzelfall. Am 17. Juni prüften Kantonspolizei, Stadtpolizei Zürich und Amt für Wirtschaft in der Stadt Zürich 13 Gewerbebetriebe. Das Bild war ähnlich: Verstösse gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz und das Mehrwertsteuergesetz, dazu Mängel in der Buchführung.

Gegen Schwarzarbeit kontrolliert der Kanton Zürich laufend. 2025 waren es 1569 Betriebskontrollen, im Schnitt mehr als vier pro Tag, und 2516 Personenkontrollen. Dabei kamen 39 Fälle ans Licht, in denen die Melde- und Bewilligungspflicht verletzt wurde.

Quellen

  1. 1.Kantonspolizei Zürich, Medienmitteilung vom 16. Oktober 2026
  2. 2.Bundesamt für Justiz, «Transparenzregister nimmt den Betrieb auf», 1. Oktober 2026
  3. 3.Kantonspolizei Zürich, Kontrolle Spezialgewerbe Zürich, 18. Juni 2026
  4. 4.Kanton Zürich, Arbeitsmarktkontrollen 2025, 17. Juni 2026
  • Kantonspolizei Zürich
  • Opfikon
  • Schattenwirtschaft
  • Schwarzarbeit
  • Transparenzregister

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