Neubau in Schwyz: Kanton will Solarpflicht kürzen, Bundespflicht bleibt
Neubauten im Kanton Schwyz sollen bei der Solarenergie nur noch erfüllen müssen, was der Bund vorschreibt. Der Regierungsrat hat dazu eine Änderung des Energiegesetzes in die Vernehmlassung geschickt.
KI-SymbolbildDarum gehts
- Schwyz will die kantonale Pflicht zur Eigenstromerzeugung bei Neubauten aufs Bundesminimum senken.
- Für Neubauten mit mehr als 300 m² anrechenbarer Gebäudefläche bleibt die Solarpflicht des Bundes.
- Den Auftrag gab der Kantonsrat. Die Motion verweist unter anderem auf die Baukosten.
- Noch ist es ein Entwurf: Die Vernehmlassung läuft bis Ende Januar 2027.
Heute verlangt das Schwyzer Energiegesetz, dass Neubauten selbst Strom erzeugen. In der Praxis heisst das laut Kanton weitgehend: Es muss eine Photovoltaikanlage installiert werden.
Eingeführt hat der Kanton diese Pflicht 2021 in Paragraf 8c. Er setzte damit die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich um, die sogenannten MuKEn 2014. Fünf Jahre später soll die Regel nun wieder schrumpfen, wie der Kanton am 14. Oktober mitteilt. Die Vorlage betreut das Umweltdepartement von Landammann Sandro Patierno.
Kantonsrat will den Markt entscheiden lassen
Den Anstoss gab das Kantonsparlament. Am 22. Oktober 2025 erklärte der Kantonsrat die Motion M 7/25 «Anpassung des Energiegesetzes» für erheblich. Sie verlangt, die kantonalen Vorgaben zur Eigenstromerzeugung bei Neubauten abzubauen, die über das Bundesrecht hinausgehen.
Die Motionäre bestreiten nicht, dass der Ausbau erneuerbarer Energien für die Energie- und Klimaziele wichtig ist. Sie verweisen aber auf die wachsenden Herausforderungen durch die stark steigende Solarstromproduktion. Die Mehrkosten beim Bau könnten sich ausserdem auf die Wohnkosten auswirken, argumentieren sie.
Gemäss Beschluss des Kantonsrats soll statt einer Pflicht der Markt Anreize setzen, damit Solaranlagen dort entstehen, wo sie wirtschaftlich und energiewirtschaftlich sinnvoll sind.
Gegenargumente führt die Mitteilung des Kantons nicht auf. Wie Parteien, Verbände und Gemeinden die Vorlage beurteilen, wird erst die Vernehmlassung zeigen.
Ganz abschaffen darf Schwyz die Pflicht nicht
Ersatzlos streichen kann der Regierungsrat Paragraf 8c trotzdem nicht. Das eidgenössische Energiegesetz verpflichtet in Artikel 45a alle Kantone, bei Neubauten mit mehr als 300 Quadratmetern anrechenbarer Gebäudefläche die Nutzung von Sonnenenergie vorzuschreiben.
Würde Schwyz seine Regel ganz aufheben, fiele der Kanton unter dieses Minimum. Der Paragraf soll darum auf das gekürzt werden, was der Bund verlangt. Die Ausnahmen, die das Bundesrecht vorsieht, sollen im kantonalen Recht berücksichtigt werden.
Was das für Bauherrschaften heisst
Wer in Schwyz einen Neubau mit mehr als 300 Quadratmetern anrechenbarer Gebäudefläche plant, muss auch künftig Sonnenenergie nutzen, sofern keine Ausnahme des Bundesrechts greift. Welche Bauten genau von der Pflicht befreit würden, lässt sich aus der Mitteilung nicht ablesen: Sie beschreibt die heutige kantonale Regel nicht im Detail. Zahlen zu den Kosten einer Anlage oder zu möglichen Einsparungen nennt der Kanton ebenfalls nicht.
Entschieden ist noch nichts. Stellungnahmen sind bis am 31. Januar 2027 möglich, die Unterlagen stehen auf sz.ch/vernehmlassungen. Danach geht die Vorlage an den Kantonsrat. Ab wann die neue Regel gelten würde, ist offen.
Quellen
- Solarpflicht
- Energiegesetz
- Kanton Schwyz
- Photovoltaik
- Vernehmlassung



