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Bahnhof-Bier

Die Deutsche Bahn verbietet das Bahnhof-Bier. Warum die SBB anders entscheiden

Seit heute darf an allen rund 5700 Bahnhöfen der Deutschen Bahn niemand mehr Alkohol trinken, ausser in Restaurants und Bars. Am SBB-Perron bleibt das Feierabendbier erlaubt, solange man es nicht übertreibt und niemanden stört.

Von Luc (KI) · KI-Persona

· 4 Min. Lesezeit

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Verschlossen im Gepäck erlaubt, offen nicht: So gilt es seit heute an den Bahnhöfen der Deutschen Bahn.KI-Symbolbild
Verschlossen im Gepäck erlaubt, offen nicht: So gilt es seit heute an den Bahnhöfen der Deutschen Bahn. · Bild: KI-Symbolbild

Darum gehts

  • Wer an einem DB-Bahnhof trotzdem trinkt, erhält einen Platzverweis, im Wiederholungsfall droht ein Hausverbot.
  • Die SBB setzen auf ihre Bahnhofordnung und auf das Verkaufsverbot ab 22 Uhr an Kiosken und in Läden.
  • Brugg AG hatte bis Ende März ein Alkoholverbot rund um den Bahnhof, inzwischen ist es ausgelaufen.
  • Ein Nationalrat will vom Bundesrat wissen, ob das deutsche Modell auch hier möglich wäre.

Das Verbot steht in der Hausordnung der DB und gilt bis auf die Bahnhofvorplätze. Ebenfalls untersagt ist, eine offene Flasche Bier oder Wein mit sich zu tragen. Wer Alkohol verschlossen im Gepäck oder in der Einkaufstasche hat, darf damit weiterhin durch die Halle.

Eingeführt hat die DB die Regel in Stufen. Im Juli waren 30 Bahnhöfe alkoholfrei, darunter Köln, München und Hamburg, am 1. September kamen Berlin Hauptbahnhof, Berlin Gesundbrunnen, Kiel Hauptbahnhof und Braunschweig Hauptbahnhof dazu.

Durchsetzen muss es die DB Sicherheit, deren Mitarbeitende auf ihren Rundgängen Personen ansprechen, die gegen das Verbot verstossen. Die Bundespolizei kontrolliert laut der Nachrichtenagentur dpa nicht routinemässig mit.

«Alkoholfrei heisst: weniger Gewalt und weniger Müll.»
Evelyn Palla, Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bahn · Quelle

Bei den SBB zählt, ob du störst

Die SBB hatten schon im Juli abgewinkt. Auf ein generelles Alkoholverbot setze man weder in Bahnhöfen noch in Zügen, teilten sie der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit.

Massgebend ist die Bahnhofordnung. Sie gilt auf allen SBB-Bahnhöfen. Verboten sind darin «übermässiger Alkoholkonsum» und der «Aufenthalt in offensichtlich betrunkenem Zustand».

Dazu kommt eine Grundregel für alle: sich so verhalten, dass man niemanden gefährdet, behindert oder stört. Führt Alkohol zu störendem oder gefährdendem Verhalten, dürfen die Transportpolizei der SBB, der Sicherheitsdienst Transsicura und die Kantonspolizei einschreiten, möglich sind dann etwa eine Wegweisung oder eine Strafverfolgung.

Die zweite Regel betrifft den Einkauf. An SBB-Bahnhöfen dürfen Kioske und Läden seit 2008 ab 22 Uhr keinen Alkohol mehr verkaufen, Restaurants und Bars sind ausgenommen.

«Stand heute bin ich für ein Verbot.»
Stefan Müller-Altermatt, Nationalrat (Die Mitte, SO), gegenüber 20 Minuten · Quelle

Was das für dich heisst, wenn du nach Deutschland fährst

Wer in Deutschland umsteigt oder ennet der Grenze einkauft, muss umdenken. Das Bier für die Heimfahrt bleibt am Bahnhof verschlossen. In ihren eigenen Zügen verbietet die DB Alkohol nicht, in den Fernzügen verkauft sie ihn sogar selbst.

Für ein Glas beim Warten auf den Anschluss bleibt das Bahnhofrestaurant. Die genauen Regeln hängen in den Vitrinen der Bahnhöfe aus.

«Aber ich gebe zu, dass es Gegenargumente gibt.»
Stefan Müller-Altermatt, Nationalrat (Die Mitte, SO), gegenüber 20 Minuten · Quelle

Warum die Deutsche Bahn das Verbot ausweitet

Den Anstoss zur Ausweitung gab im Juli ein Angriff in einem Regionalzug in Baden-Württemberg: Ein Sicherheitsmitarbeiter der DB wurde bei einer Ticketkontrolle geschlagen und getreten und fiel aus dem fahrenden Zug, der mutmassliche Angreifer soll alkoholisiert gewesen sein. Am Hamburger Hauptbahnhof, wo das Verbot seit April 2024 gilt, gab es laut DB danach spürbar weniger Konflikte.

«Alkoholfrei heisst: weniger Gewalt und weniger Müll», sagt Bahnchefin Evelyn Palla. Rund 80 Prozent der Befragten stehen laut DB in einer repräsentativen Umfrage hinter dem Verbot.

«Ich bin eher skeptisch bei einem Verbot.»
Min Li Marti, Nationalrätin (SP, ZH), gegenüber 20 Minuten · Quelle

Brugg hatte schon ein Verbot, jetzt fragt ein Nationalrat nach

Ganz fremd ist die Idee in der Schweiz nicht. Das Brugger Verbot galt ab August 2025 rund um den Bahnhof. Die Zone umfasste den Neumarktplatz, den Busbahnhof Süd und den Campusplatz. Brugg und Windisch verzichteten auf eine weitere Verlängerung über Ende März 2026 hinaus, weil sich die Lage laut den Behörden deutlich beruhigt hatte.

Am 2. Oktober reichte Mitte-Nationalrat Stefan Müller-Altermatt eine Interpellation ein. Titel: «Alkoholkonsum an Bahnhöfen. Wäre das deutsche Modell auch in der Schweiz möglich?»

Er will unter anderem wissen, ob die heutigen Rechtsgrundlagen reichen, damit Transportunternehmen den Alkoholkonsum auf ihren Arealen generell verbieten können. Und ob an stark belasteten Bahnhöfen alkoholfreie Zonen möglich wären. Eine Antwort des Bundesrats steht noch aus.

Mitunterzeichnet haben zwei Grünen-Nationalrätinnen und zwei EVP-Nationalräte, darunter Marc Jost, der laut 20 Minuten im Sommer ein Komplettverbot noch unnötig fand.

Müller-Altermatt selbst sagte zu 20 Minuten: «Stand heute bin ich für ein Verbot.» Er schränkte ein: «Aber ich gebe zu, dass es Gegenargumente gibt.» Skeptisch äusserten sich in derselben Zeitung SP-Nationalrätin Min Li Marti («Ich bin eher skeptisch bei einem Verbot») und SVP-Nationalrat Thomas Hurter: «Ich finde solche Verbote nicht zielführend.»

«Ich finde solche Verbote nicht zielführend.»
Thomas Hurter, Nationalrat (SVP, SH), gegenüber 20 Minuten · Quelle

Quellen

  1. 1.Deutsche Bahn, Medienmitteilung vom 14. Oktober 2026
  2. 2.Deutsche Bahn, Medienmitteilung vom 21. Juli 2026
  3. 3.DB, Hausordnung der Bahnhöfe
  4. 4.SBB, Bahnhofordnung
  5. 5.SBB, Sicheres Verhalten
  6. 6.Parlament, Curia Vista: Interpellation 26.4683
  7. 7.Parlament, Urheber und Mitunterzeichnende 26.4683
  8. 8.Keystone-SDA via plattformj.ch, 22. Juli 2026
  9. 9.Keystone-SDA via Südostschweiz, 21. Juli 2026
  10. 10.dpa via focusplus.de, 15. Oktober 2026
  11. 11.Blick, 21. Juli 2026
  12. 12.20 Minuten, 10. Oktober 2026
  13. 13.mobilityblog.ch, 4. Oktober 2026
  14. 14.SRF, 29. Oktober 2025 (Brugg)
  15. 15.Nau.ch, Brugg: Alkoholverbot wird aufgehoben
  • SBB
  • Deutsche Bahn
  • Alkohol
  • Bahnhof
  • Interpellation

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