Böller-Verbot: Was du am 1. August noch zünden dürftest
Am 29. November stimmt die Schweiz über ein Verbot von lautem Feuerwerk ab. Böller wären weg, Vulkane blieben erlaubt, für Anlässe wie den 1. August könnten die Kantone Ausnahmen bewilligen. Schon heute verbieten viele Gemeinden Feuerwerk.
KI-SymbolbildDarum gehts
- Bundesrat und Parlament sagen Nein, der Ständerat mit 40 zu 3 Stimmen.
- Im Oberengadin haben laut SRF 10 von 12 Gemeinden ein Feuerwerksverbot erlassen.
- Vulkane blieben erlaubt. Für Anlässe wie den 1. August könnten Kantone Ausnahmen bewilligen.
- Privatpersonen dürften auch an bewilligten Anlässen kein lautes Feuerwerk zünden.
Die Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» will Verkauf und Verwendung von Feuerwerkskörpern verbieten, die Lärm erzeugen. Sie ist eine von vier Vorlagen am Abstimmungssonntag vom 29. November.
Bundesrat und Parlament empfehlen ein Nein. Der Nationalrat lehnte die Initiative mit 131 zu 50 Stimmen ab, der Ständerat mit 40 zu 3. Laut der Mitteilung der Parlamentsdienste vom 19. Juni 2026 zeigen Umfragen hingegen eine grosse Zustimmung in der Bevölkerung.
«Wir wollten das noch mal sauber prüfen und gehen jetzt geschlossen in den Abstimmungskampf.»
Böller weg, Vulkane bleiben: Was die Initiative will
Die Grenze zieht die Initiative beim Lärm. Was knallt, dürfte nicht mehr verkauft und abgebrannt werden. Lärmarmes Feuerwerk wie bengalische Feuer und herkömmliche Vulkane soll laut den Initianten weiterhin erlaubt sein.
Für Raketen heisst das: Massgebend ist nicht, ob etwas in den Himmel steigt, sondern ob es Lärm erzeugt. Raketen, die Lärm erzeugen, fielen unter das Verbot.
Ganz ohne Knall müsste der 1. August trotzdem nicht sein. Für Anlässe von überregionaler Bedeutung, etwa den Nationalfeiertag oder andere Volksfeste, könnten die Kantone Ausnahmen bewilligen.
Der Haken für alle, die gern selbst zünden: Auch an solchen Anlässen dürften Einzelpersonen kein lautes Feuerwerk abbrennen. Lautes Feuerwerk im eigenen Garten wäre also auch am 1. August tabu, ein bewilligtes öffentliches Feuerwerk hingegen möglich.
Rechtlich käme ein neuer Artikel 74a in die Bundesverfassung. Umsetzen müssten ihn die Kantone, soweit das Gesetz den Vollzug nicht dem Bund vorbehält.
«Es würde ein Stück unserer Kultur, unserer Tradition verbieten»
Schon heute: Viele Gemeinden verbieten Feuerwerk
Ein landesweites Verbot gibt es heute nicht, aber Kantone und Gemeinden dürfen Verkauf und Verwendung von Feuerwerk schon jetzt beschränken oder ganz verbieten.
Und einige tun es. In Graubünden hat laut SRF fast jede dritte Gemeinde ein Feuerwerksverbot erlassen, darunter Davos, St. Moritz und Pontresina. Im Oberengadin sind es zehn von zwölf Gemeinden.
Im Kanton Zürich haben laut der Nachrichtenagentur sda rund 30 Gemeinden Initiativen für ein Verbot angenommen, Anfang Juni 2026 etwa Richterswil und Stäfa. Kantonsräte von EVP, Mitte, Grünen, SP und AL fordern ein Verbot von lautem Feuerwerk für den ganzen Kanton.
Ob du an Silvester oder am 1. August Böller zünden darfst, hängt heute also von deinem Kanton und deiner Gemeinde ab. Bei einem Ja gälte das Verbot von lautem Feuerwerk in der ganzen Schweiz, mit Ausnahmen nur für bewilligte Anlässe von überregionaler Bedeutung.
Das sagen die Befürworter
Ein Argument sind die Tiere: Feuerwerk versetze Heim-, Nutz- und Wildtiere in Angst und Panik, schreibt das Initiativkomitee. Privates Feuerwerk führe zudem immer wieder zu Bränden und Unfällen.
Die Initiative schütze Menschen, Tiere und Umwelt und schaffe klare nationale Regeln, so das Komitee. Laut eigener Angabe fallen jedes Jahr 1300 Tonnen Abfall durch Feuerwerk an.
Hinter der Initiative stehen der Schweizer Tierschutz STS, die Stiftung für das Tier im Recht (TIR), die Fondation Franz Weber und Vier Pfoten. Eingereicht wurde sie mit 137'193 gültigen Unterschriften. Am 26. Juni 2026 entschied das Komitee, sie nicht zurückzuziehen. «Wir wollten das noch mal sauber prüfen und gehen jetzt geschlossen in den Abstimmungskampf», sagte Philipp Ryf vom Schweizer Tierschutz STS, Mitglied im Trägerverein der Initiative, laut SRF.
Laut Swissvotes haben EVP und Grüne die Ja-Parole beschlossen.
Das sagen Bundesrat, Parlament und Gegner
Bundesrat und Parlament halten dagegen: Die Belastung durch Feuerwerk beschränke sich auf wenige Tage im Jahr, und Feuerwerk sei schon heute stark reglementiert. Es gelten bereits Altersgrenzen und Bewilligungspflichten, und Kantone und Gemeinden können Feuerwerk beschränken oder verbieten.
«Es würde ein Stück unserer Kultur, unserer Tradition verbieten», sagt SVP-Nationalrat Edgar Bischof (AR), zitiert von cash.ch.
Ein Feuerwerksunternehmer aus Lausanne warnt laut cash.ch, Firmen der Branche wären bei einem Ja vom Konkurs bedroht.
Laut Swissvotes sind FDP, EDU und der Schweizerische Gewerbeverband gegen die Initiative, laut SRF zudem SVP, Mitte und Jungfreisinnige.
Rund 230 verletzte Erwerbstätige pro Jahr: Was die Zahlen zeigen
Laut Suva verletzen sich jedes Jahr rund 230 Erwerbstätige bei Unfällen mit Feuerwerk, meist mit Verbrennungen an Händen und Fingern oder mit Gehörschäden. Rund zwei Drittel der Verletzten sind Männer, mehr als die Hälfte von ihnen ist jünger als 30.
Ein Suva-Sprecher nannte 2024 gegenüber SRF rund 200 Feuerwerksunfälle pro Jahr, ein Viertel davon an Silvester. Die Arbeitsausfälle kosten laut dieser Angabe jährlich 1,76 Millionen Franken.
Laut fedpol-Zahlen, die das Bundesamt für Umwelt (BAFU) zitiert, werden in der Schweiz jedes Jahr zwischen 1000 und 2000 Tonnen Feuerwerk verbraucht. Das erzeugt laut BAFU etwa 200 bis 400 Tonnen Feinstaub, im Schnitt 2 bis 3 Prozent der jährlichen Feinstaubemissionen der Schweiz.
Der Gegenvorschlag scheiterte in letzter Minute
Ein Gegenvorschlag scheiterte im letzten Moment. Er hätte im Sprengstoffgesetz Knallkörper landesweit verboten und private Einfuhren von Feuerwerk auf kleine Mengen sicherer Produkte beschränkt.
In der Schlussabstimmung am 19. Juni 2026 lehnte ihn der Nationalrat mit 114 zu 79 Stimmen bei 6 Enthaltungen ab. Deshalb kommt die Initiative ohne Alternative vors Volk.
Quellen
- 1.Bundesrat, Mitteilung 30.6.2026
- 2.admin.ch, Feuerwerksinitiative
- 3.Swissvotes, Vorlage 691
- 4.Bundesbeschluss (Swissvotes-PDF)
- 5.Parlamentsdienste, 19.6.2026
- 6.BAFU, Feuerwerke und Umweltbelastung
- 7.Suva, Feuerwerksunfälle
- 8.SRF, Suva-Zahlen 2024
- 9.SRF, Initiative ohne Gegenvorschlag
- 10.SRF, Verbote in Graubünden
- 11.Südostschweiz/sda, Zürcher Gemeinden
- 12.cash.ch, Gegner der Initiative
- 13.Initiativkomitee
- Abstimmung
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- Volksinitiative
- 1. August
- Silvester
- Tierschutz



