Richter-Affäre: Wer ein Urteil neu aufrollen will, hat nur 30 Tage Zeit
Ein verurteilter Raser wollte sein Urteil wegen der Beziehung zweier Bundesrichter kippen. Das Bundesgericht tritt im ersten solchen Fall nicht darauf ein: Der Mann hat die 30-tägige Frist um Monate verpasst. 14 weitere Gesuche sind hängig.
KI-SymbolbildDarum gehts
- Der Mann war wegen eines unbewilligten Autorennens zu 22 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden.
- Er hätte ab dem 15. Mai Bescheid wissen müssen, reichte sein Gesuch aber erst Ende September ein.
- Ob die Besetzung des Gerichts unzulässig war, ist damit nicht entschieden.
- Intern kracht es: Laut 20 Minuten wirft Bundesrichter Donzallaz einem Abteilungspräsidenten vor, er habe «die Kontrolle verloren».
Wie 20 Minuten berichtet, wurde im Frühling 2026 die Beziehung zwischen den Bundesrichtern Yves Donzallaz und Béatrice van de Graaf bekannt. Brisant ist das, weil das Gesetz eine «dauernde Lebensgemeinschaft» zwischen zwei Mitgliedern des Bundesgerichts verbietet.
Seither sind beim Bundesgericht Revisionsgesuche eingegangen, die mit dieser Beziehung begründet sind. Den ersten Entscheid dazu hat das Bundesgericht am Freitag publiziert. Darüber berichten Keystone-SDA und der Tages-Anzeiger.
Ab dem 15. Mai lief die Uhr
Das Urteil gegen den Mann ging am 30. April an seinen Anwalt. Gut zwei Wochen später, ab dem 15. Mai, hätte er wissen müssen, dass van de Graaf daran beteiligt war. Von da an galt eine Frist von 30 Tagen, um die Besetzung des Gerichts anzufechten.
Sein Revisionsgesuch kam erst Ende September, also gut vier Monate nach dem 15. Mai. Das Bundesgericht hält zudem fest, dass sich der Mann Wissen und Handeln seines Anwalts anrechnen lassen muss.
Im ersten Fall rechnete das Gericht so: 30 Tage ab dem Zeitpunkt, an dem der Gesuchsteller von der Besetzung hätte wissen müssen, und was sein Anwalt wusste, zählt mit.
Die grosse Frage bleibt unbeantwortet
Weil das Gericht nicht eingetreten ist, hat es den Fall inhaltlich gar nicht angeschaut. Ob ein Urteil mit van de Graaf auf der Richterbank korrekt zustande kam, ist damit weiter offen.
Laut dem Mediensprecher des Bundesgerichts sind noch 14 weitere Revisionsgesuche hängig. Laut 20 Minuten ging im Juli ein vertrauliches Gutachten an die Bundesversammlung, die Wahlen der Bundesrichter verschob sie vorsorglich in den Dezember.
Auch ein Mordurteil steht auf der Liste
Insgesamt sind 15 Gesuche eingegangen, berichtet CH Media. Sie betreffen Urteile, an denen Donzallaz oder van de Graaf während ihrer rund einjährigen Beziehung mitgewirkt haben.
Ende August hatte 20 Minuten zwölf dieser Gesuche aufgeschlüsselt: Zehn Urteile stammten aus der aktuellen oder früheren Abteilung von van de Graaf, zwei aus jener von Donzallaz. Gemeinsam gefällt haben die beiden nie ein Urteil.
Darunter sind schwere Fälle: eine Verurteilung wegen Mordes zu 18 Jahren Freiheitsstrafe, eine Busse in Millionenhöhe wegen wiederholter Mehrwertsteuerhinterziehung und 14 Jahre wegen Gehilfenschaft zu Mord. Andere Gesuche drehen sich um einen Verstoss gegen die Corona-Maskenpflicht, nicht bezogene Ferientage oder eine Todesdrohung gegen einen Richter.
Heisst das Bundesgericht eine Revision gut, beurteilt es den Fall neu, wie SRF erklärt. Wie weit das reichen könnte, hängt von der Auslegung ab. Würde das Gericht die Beziehung als Mangel des ganzen Gerichts werten, könnten laut einem von SRF zitierten Experten Dutzende, Hunderte oder sogar Tausende Fälle betroffen sein. Liest man das Gesetz eng, zählt nur die Besetzung im einzelnen Fall.
Eine ganze Abteilung im Ausstand
Über das Gesuch des verurteilten Rasers urteilte nicht die Strafabteilung, sondern die zweite zivilrechtliche Abteilung. Die zuständige zweite strafrechtliche Abteilung ist mit allen fünf Richtern in den Ausstand getreten, wie 20 Minuten berichtet. Gerichtspräsident François Chaix wies sämtliche Revisionsgesuche der zweiten zivilrechtlichen Abteilung zu. Auch dort trat ein Richter in den Ausstand.
Hinter den Kulissen kracht es ebenfalls, wie 20 Minuten weiter berichtet. Abteilungspräsident Grégory Bovey eröffnete am 6. Oktober einen internen Meinungsaustausch und hielt fest, dass Donzallaz und van de Graaf nicht mitreden dürfen. Tags darauf verlangte Donzallaz, dass Bovey selbst in den Ausstand tritt, und warf ihm vor, er habe «die Kontrolle verloren». Drei Richter wiesen das Begehren als «offensichtlich unbegründet» ab.
Quellen
- Bundesgericht
- Richter-Affäre
- Revision
- Justiz
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