Nach Krebs: Diese Versicherungen dürfen dich noch nach Jahren ausfragen
Wer in der Schweiz Krebs überlebt hat, muss das bei Zusatz-, Taggeld- und Lebensversicherungen unter Umständen noch nach vielen Jahren angeben. In rund zehn EU-Ländern ist laut der Krebsliga Waadt nach einer Frist Schluss damit. Ein Walliser Nationalrat will das bei der Taggeldversicherung ändern, der Bundesrat beantragt ein Nein.
KI-SymbolbildDarum gehts
- Wer Krebs hatte, riskiert einen Zuschlag, einen Vorbehalt für einen Rückfall oder die Ablehnung.
- Die Grundversicherung muss alle aufnehmen. Es geht um Zusatz-, Taggeld- und Lebensversicherungen.
- Eine Motion will bei der Taggeldversicherung eine Fünfjahresfrist. Der Bundesrat beantragt ein Nein.
- Bundesrat und Versicherer warnen, eine solche Frist könne die Prämien für alle erhöhen.
Medikamente, Operationen, Röntgenbilder: Danach fragt laut SRF der Gesundheitsfragebogen, bevor jemand eine Lebens- oder Erwerbsausfallversicherung abschliesst oder eine Krankenzusatzversicherung abschliesst, etwa beim Wechsel der Kasse. Die Pflicht, frühere Krankheiten anzugeben, steht in Artikel 4 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG).
Das Thema ist alles andere als eine Randfrage: Rund 450'000 Menschen leben in der Schweiz laut Krebsliga Schweiz mit oder nach Krebs.
Eine Frist, nach der eine überstandene Krankheit nicht mehr zählt, kennt die Schweiz hier nicht, anders als etwa Frankreich. «Die Schweiz hinkt hinterher», sagte Yves Hochuli, stellvertretender Direktor und Jurist der Krebsliga Waadt, gegenüber RTS. Über Menschen ohne Zusatzversicherung sagt er: «Aber aufgrund ihrer früheren Krebserkrankung können sie oft keine abschliessen».
«Die Schweiz hinkt hinterher»
Grundversicherung ja, bei der Zusatzversicherung entscheidet der Markt
Für die Grundversicherung spielt die Vorgeschichte keine Rolle: Sie muss alle aufnehmen. Anders die Zusatzversicherung, die dem VVG unterliegt und auf dem Markt der Standard ist. Hier dürfen die Versicherer Gesundheitsfragen stellen, Ausschlüsse festlegen und Anträge ablehnen, wie swissinfo berichtet.
Wie weit sie zurückfragen, ist je nach Kasse verschieden. Bei Sanitas etwa geht es um Krankheiten und Behandlungen der letzten fünf Jahre. Andere Zusatzversicherer wollen laut der Schweizerischen Gesellschaft der Vertrauens- und Versicherungsärzte über das ganze Leben Bescheid wissen.
Wie verschieden die beiden Welten sind, zeigt die Taggeldversicherung. Wer sie freiwillig nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) abschliesst, bei dem müssen Vorbehalte spätestens nach fünf Jahren aufgehoben werden. Bei privaten Taggeldversicherungen nach VVG gilt diese Frist nicht.
«Aber aufgrund ihrer früheren Krebserkrankung können sie oft keine abschliessen»
Fünf Jahre und Schluss: Das will ein Walliser Nationalrat
Hier setzt Mitte-Nationalrat Benjamin Roduit (VS) an. Seine Motion vom 18. Dezember 2025 verlangt, dass man vor dem Abschluss einer Taggeldversicherung frühere Krankheiten nur noch für die letzten fünf Jahre angeben muss. Vorsorgliche medizinische Massnahmen sollen gar nicht mehr in den Fragebogen.
Rund 80'000 Personen haben eine Einzeltaggeldversicherung, heisst es in der Begründung. Vorbehalte erhöhten die Sozialkosten und das Armutsrisiko. «In diesen speziellen Fällen ist es jedoch sehr schwierig, von einem Versicherer aufgenommen zu werden», sagte Roduit gegenüber swissinfo.
Der Bundesrat beantragte am 18. Februar 2026, die Motion abzulehnen. Eine einheitliche Fünfjahresfrist könne die Risikogemeinschaft verzerren und die Prämien für alle Versicherten erhöhen, schreibt er. Versicherer müssen aus seiner Sicht abklären dürfen, welche Risiken sie decken. Ausserdem verweist er auf mehrere hängige Vorstösse, die Abklärungen und Berichte verlangen, und will diesen nicht mit einer neuen Gesetzesgrundlage vorgreifen.
Die Krebsliga Schweiz reagierte noch am selben Tag mit Kritik: Der Bundesrat beachte die selbständig Erwerbenden nicht, die Krebs überlebt haben. Entschieden ist nichts. Als Erstes ist der Nationalrat am Zug, ein Termin dafür ist noch nicht publiziert.
«In diesen speziellen Fällen ist es jedoch sehr schwierig, von einem Versicherer aufgenommen zu werden.»
Versicherer warnen vor höheren Prämien für alle
Auch der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) lehnt die Motion ab, wie SRF berichtet. Er setzt auf risikogerechte Tarife und warnt, ein striktes Recht auf Vergessenwerden könnte die Prämien erhöhen. Das belaste alle Versicherten, besonders jene mit tiefem Einkommen.
Die Versicherer argumentieren laut swissinfo, sie brauchten medizinische Angaben, um eine «negative Auswahl» zu vermeiden. Der Rückversicherer Swiss Re warnt vor einer Abweichung von der evidenzbasierten Risikobewertung.
Die Gegenseite verweist auf die Medizin und auf Frankreich. «In manchen Fällen wissen wir, dass die Remission wahrscheinlich dauerhaft anhalten wird», sagte Matti Aapro, Onkologe am Krebszentrum Genolier und früherer Präsident der European Cancer Organisation, gegenüber swissinfo. Françoise Meunier, Gründerin der Initiative «Ending Discrimination Against Cancer Survivors», sagte ebenfalls gegenüber swissinfo, dass der Markt in Frankreich nach der Einführung des Rechts auf Vergessenwerden «nicht zusammengebrochen» sei.
«In manchen Fällen wissen wir, dass die Remission wahrscheinlich dauerhaft anhalten wird.»
Frankreich, Spanien, Belgien haben es, Deutschland debattiert
Zu den Ländern mit einer Frist gehören laut Krebsliga Waadt und Ärzteblatt Frankreich, Spanien und Belgien. Je nach Land muss man die frühere Krankheit danach nicht mehr angeben, oder die Versicherung darf sie nicht mehr berücksichtigen.
Frankreich hat die Frist mit einem Gesetz von 2022 halbiert: Seither gilt das Recht auf Vergessen für alle Krebsarten nach fünf Jahren, vorher waren es zehn.
In Deutschland haben Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Niedersachsen am 25. September 2026 in der Länderkammer, dem Bundesrat, einen Antrag eingebracht. Die Bundesregierung soll ein «Recht auf Vergessenwerden» für ehemalige Krebspatientinnen und -patienten vorschlagen. Nach medizinisch begründeten Fristen müsste man eine überstandene Krebserkrankung dann nicht mehr offenlegen, bei Versicherungen ebenso wie bei Konsumkrediten und Adoptionen.
«Das ist ein Thema, was vielen Menschen am Herzen liegt, auch mir», sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) laut Ärzteblatt. Im Bundestag fordern die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD ebenfalls ein solches Gesetz. Der Deutsche Kinderkrebsverband will das Recht auf Vergessenwerden nach fünf Jahren Heilungsbewährung.
«ist der Markt in Frankreich nach der Einführung des Rechts auf Vergessenwerden nicht zusammengebrochen»
«Das ist ein Thema, was vielen Menschen am Herzen liegt, auch mir.»
Quellen
- 1.Curia Vista: Motion 25.4701 Roduit mit Stellungnahme des Bundesrats
- 2.Krebsliga Schweiz, Medienmitteilung vom 18. Februar 2026
- 3.Krebsliga Schweiz, Jahresbericht 2023
- 4.Französischer Senat, Frage Nr. 01724 mit Antwort des Gesundheitsministeriums
- 5.Schweizerische Gesellschaft der Vertrauens- und Versicherungsärzte (SGV), Manual: Underwriting in der Krankenzusatzversicherung
- 6.Sanitas, Individueller Prämienzuschlag (Zusatzversicherungen)
- 7.Deutscher Bundesrat, Drucksache 543/26
- 8.SRF (RTS)
- 9.swissinfo.ch
- 10.Deutsches Ärzteblatt
- 11.SPD-Bundestagsfraktion, Entschliessungsantrag
- 12.Lobbyregister Deutscher Bundestag
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- Recht auf Vergessen
- Zusatzversicherung
- Taggeldversicherung
- Bundesrat
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