Darum dauert die Abgabe auf Temu-Päckli in der Schweiz wohl bis mindestens 2028
Seit 1. Oktober wird in Österreich auf jede Lieferung von Amazon, Temu und 14 weiteren grossen Onlinehändlern an Privatkunden 2.40 Euro Paketsteuer fällig. Die Schweiz hat keine solche Abgabe. Das Parlament will eine, laut swissinfo dürfte sie aber nicht vor 2028 kommen.
KI-SymbolbildDarum gehts
- Die EU verlangt seit 1. Juli 3 Euro auf Billigsendungen unter 150 Euro, und zwar pro Warenkategorie.
- Beide Räte haben die Schweizer Abgabe gegen den Willen des Bundesrats verlangt.
- Geplant ist laut Spielwarenverband eine Abgabe von höchstens 5 Franken pro Produkt, geschuldet von den Anbietern.
- Laut swissinfo könnte die Schweiz zum Umweg für Billigpäckli in die EU werden.
Wer in Österreich zahlt: Von Temu bis Ikea
Die Liste liest sich wie ein ganz normaler Warenkorb. Neben Amazon und Temu stehen Zalando, Ebay, Shein, AliExpress, MediaMarkt, Ikea, Apple und XXXLutz darauf, insgesamt 16 Händler und Marktplätze. Betroffen ist, wer in Österreich mehr als 100 Millionen Euro Umsatz im Jahr macht, wie das Portal salzburg24 berichtet.
Die Abgabe selbst beträgt 2 Euro, mit Umsatzsteuer werden daraus 2.40 Euro. Das österreichische Finanzministerium rechnet mit rund 280 Millionen Euro pro Jahr. Ein Teil davon finanziert die tiefere Mehrwertsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel.
«Es ist ein Problem, dass der Bundesrat nicht rasch eine gemeinsame und einheitliche Regelung mit der EU gefunden hat.»
EU: 3 Euro pro Warenart, nicht pro Päckli
Die EU geht einen anderen Weg. Seit Juli kostet jede Sendung unter 150 Euro, die in die EU kommt, eine feste Pauschale von 3 Euro. Gerechnet wird laut Beschluss des EU-Rats pro Warenkategorie im Päckli: Enthält eine Sendung verschiedene Warenarten, wird die Abgabe also mehrfach fällig.
Die Regel ist als Übergangslösung gedacht und gilt bis 1. Juli 2028.
Umweg über die Schweiz: Die Sorge vor dem Schlupfloch
Genau hier kommt die Schweiz ins Spiel. Händler könnten die EU-Abgabe umgehen, indem sie Ware per Luftfracht in die Schweiz fliegen und von hier auf der Strasse oder der Schiene weiterschicken. Davor warnt ein Bericht von swissinfo, der die Schweiz als mögliche Drehscheibe für den chinesischen Onlinehandel sieht. Der Schweizer Zoll stehe schon heute unter dem Druck von mehreren hunderttausend Paketen pro Tag.
Die Organisation Public Eye wirft dem Bundesrat vor, nicht zeitgleich mit der EU entsprechende Vorschriften erlassen zu haben. Nicht konforme Produkte könnten so leicht über die Schweiz auf den europäischen Markt gelangen. «Es ist ein Problem, dass der Bundesrat nicht rasch eine gemeinsame und einheitliche Regelung mit der EU gefunden hat», sagte David Hachfeld, Textilexperte bei Public Eye, laut swissinfo.
Was die Schweiz bei Kleinsendungen heute schon verlangt
Ganz aussen vor bleiben Billigpäckli bei der Mehrwertsteuer allerdings nicht. Bei der Einfuhr wird die Mehrwertsteuer zwar erst erhoben, wenn der Steuerbetrag mehr als 5 Franken ausmacht. Seit 2019 erfasst aber die Versandhandelsregel ausländische Händler, die solche Kleinsendungen in die Schweiz schicken.
Seit Anfang 2025 sind zusätzlich die Plattformen selbst im Visier: Sie werden mehrwertsteuerpflichtig, sobald sie mit solchen Lieferungen mindestens 100'000 Franken Umsatz machen.
37 zu 1: Das Parlament überstimmt den Bundesrat
Im Bundeshaus ist das Thema längst angekommen. Der Tessiner Mitte-Ständerat Fabio Regazzi verlangt per Motion, dass zusätzliche Kontrollen von Kleinsendungen mit einem Beitrag auf diese Päckli bezahlt werden. Allein aus China kommen laut Regazzi jährlich rund 500'000 solcher Sendungen, und es werden stark mehr.
Oft entsprächen die Produkte nicht den Schweizer Sicherheitsstandards, argumentiert er. Das gefährde Konsumentinnen und Konsumenten und benachteilige Schweizer Firmen.
Der Ständerat sagte am 3. März mit 37 zu 1 Ja, der Nationalrat Anfang Juni mit 130 zu 51. Beide Male stimmten die Räte gegen den Bundesrat, der auf laufende Gesetzesarbeiten und die geplante EU-Abgabe verwiesen hatte. Wirtschaftsminister Guy Parmelin erklärte im Nationalrat, mehrere Revisionen in Vorbereitung enthielten eine Abgabe auf Kleinsendungen ausländischer Plattformen, abgestimmt auf die EU.
Gleich erging es einer zweiten Motion. Benedikt Würth (Mitte, SG) will, dass Shops wie Temu und Shein Waren klar kennzeichnen, die nicht den Schweizer Vorschriften entsprechen. Der Ständerat stimmte mit 41 zu 0 zu, der Nationalrat mit 140 zu 47.
Der Bundesrat hielt dagegen, ausländische Shops müssten Schweizer Normen schon heute einhalten. Das eigentliche Problem liege weniger bei den Vorschriften als bei deren Durchsetzung. Nun muss er für beide Motionen Umsetzungsvorschläge ausarbeiten.
Warum die Schweizer Abgabe wohl frühestens 2028 kommt
Wie die Abgabe aussehen könnte, zeigt ein Entwurf des Bundesrats. Am 5. Juni hat er die Vernehmlassung zur Revision des Produktesicherheitsgesetzes eröffnet. Damit könnte er eine Aufsichtsabgabe auf online bestellte Produkte einführen, die direkt aus dem Ausland an Personen in der Schweiz geliefert werden. Das Geld soll die Marktüberwachung finanzieren.
Laut dem Schweizer Spielwarenverband soll die Abgabe höchstens 5 Franken pro Produkt betragen und von den Anbietern geschuldet sein.
Die Vernehmlassung endete am 28. September. Danach folgen eine Botschaft, die Debatte im Parlament und womöglich ein Referendum. Ein Datum für das Inkrafttreten gibt es nicht, swissinfo rechnet nicht vor 2028 damit.
Umstritten ist der Entwurf schon jetzt. SVP und FDP lehnten ihn in der Vernehmlassung ab, wie cash.ch berichtet: Die SVP spricht von einem planwirtschaftlichen Eingriff, die FDP vermisst Angaben zu den Kosten. Die Mitte und der Gewerkschaftsbund begrüssen ihn.
Quellen
- 1.salzburg24.at: Paketsteuer Österreich
- 2.swissinfo.ch (RTS), 23.7.2026
- 3.Parlamentsdienste, 3.3.2026
- 4.BAZG: MWST Versandhandel und Plattformbesteuerung
- 5.Netzwoche
- 6.ICTjournal, 2.6.2026
- 7.Bundesrat: Vernehmlassung Produktesicherheitsgesetz, 5.6.2026
- 8.Spielwarenverband Schweiz
- 9.Spielwarenmesse (Wiedergabe EU-Ratsmitteilung)
- 10.cash.ch: Reaktionen Vernehmlassung
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